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Urteil: Fußballmanager Ramírez unschuldig

Der Ermittlungsrichter hat es mit dem Verfahren wohl "übertrieben".

Las Palmas – Im Gerichtsverfahren gegen Miguel Ángel Ramírez kommt das Provinzgericht Las Palmas zu dem Schluss, dass der Geschäftsmann seit dem Jahr 2011 nicht mehr Administrator des Unternehmens Seguridad Integral Canaria (SIC) war. Dies geht aus einem Urteil hervor, welches damit einer Berufung der Anwälte von Ramírez zu zwei Anordnungen aus den Jahren 2021 und 2022 stattgegeben wurde.

Der Beschluss des Landgerichts Las Palmas ist endgültig. Den Vorsitz hatte Emilio Moya. Der Ursprung dieses Verfahrens lag beim mutmaßlichen Steuerbetrug der Firma SIC im Zusammenhang mit Zahlungen und Zuschlägen sowie Entschädigungen an Mitarbeiter des Unternehmens.

In dem Urteil der sechsten Kammer des Landgerichts ist man klar und energisch, indem man sagte, dass der Fall „gegen Ramirez auf wackeligen Beinen stand und im Wesentlichen auf der Aussage von Héctor de Armas beruhte“. Gegen Armas läuft ebenfalls ein gleiches Verfahren. Das Gericht sieht „keinen Grund zu der Annahme, dass der Berufungskläger (Ramírez), sobald Herr de Armas zum alleinigen Verwalter von SIC ernannt wurde, als dessen faktischer Verwalter angesehen werden kann“. Zudem sei das „Beweisvakuum verheerend“.

Ebenso erinnerte das Gericht den ermittelnden Untersuchungsrichter daran, dass dessen Aufgabe darin besteht, „das Ermittlungsverfahren korrekt zu bewerten und er muss verhindern, dass schwache oder unbegründete Anschuldigungen in die mündliche Verhandlung gelangen“ Man fügte hinzu, dass „nur ein bestimmter Grad an Beweisen einer bestimmten Qualität rechtfertigen, dass eine Sitzung eröffnet wird“.

Das Gericht stellte zudem fest, dass „sowohl das Finanzamt als auch im weiteren Sinne die Staatsanwaltschaft nebst dem Ermittlungsrichter ein Mehrheitsgesellschafter zu einem faktischen Verwalter gemacht wurde“, obwohl es keine Grundlagen gibt, „die einen solchen Vergleich zulassen“.

Außerdem konnte kein schriftliches Dokument vorgelegt werden, „das die Nutzung dieser gemeinsamen Macht beweist, … oder dass Herrn Ramírez ausschließlich die Aushandlungen und Ausführung der wichtigsten Verträge vorbehalten war“.

Der einzige schriftliche Beweis, ein Kauf von Juwelen in einem Juwelier im Süden von Gran Canaria über eine Kreditkarte des Unternehmen SIC sei nicht ausreichen, da auch der Insolvenzverwalter angab, dass solche Vorgänge nicht „unüblich sind, da das Geld an das Unternehmen zurückgezahlt wurde“.

Also ist Miguel Ángel Ramírez wegen dieser Betrugsfälle als unschuldig anzusehen. – TF

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