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Kleinbesitzer bekommen „Flexibilität“ im neuen Tourismusgesetz

Letztendlich bleiben viele Entscheidungen bei den Gemeinden und Städten.

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Kanarische Inseln – Das Eilverfahren zum neuen Tourismusgesetz der Kanaren, welches die Ferienhäuser und Wohnungen der Insel regulieren soll, bringt auch Veränderungen für Kleinbesitzer mit sich. Das neue Gesetz soll für Kleinbesitzer „flexibler gestaltet“ werden, gab Jessica de León auf der gestrigen Pressekonferenz an. Jedoch werde damit „nicht der Geist des Gesetzes“ geändert.

Eine der Änderungen betrifft die Mindestgröße der Unterkünfte, die von den vorgesehenen 39 Quadratmetern auf 25 Quadratmeter reduziert wird. Das stand schon etwas länger fest. Die Übergangsregelungen werden ausgeweitet, sodass Gemeinden und Städte die Aktivitäten registrieren können, ein Thema, das bereits zu den Mindestanforderungen des Gesetzes von 2015 gehörte.

Diese Änderungen basieren auf Kritiken, die unter den 3.033 Einreichungen der Bürger waren. Diese Kritiken wiesen darauf hin, dass einige im Gesetz platzierten Regelungen eigene „Rote Linien“ im Gesetz selbst überschritten.

Was beibehalten werden soll, ist die 90 % Regelung, die besagt, dass maximal 10 % aller Immobilien einer Gemeinde für touristische Zwecke verwendet werden darf. Dies wurde insbesondere von den Gemeinden kritisiert. Solche Planungen gäbe es auch schon in Städten wie Valencia und Sevilla, erklärte de León.

Letztendlich bleibe die Verantwortung bei den Rathäusern, die Regierung werde „nur Werkzeuge zur Verfügung stellen“. Sie prognostizierte, dass bis zum 30. September 2024 das finale Gesetz in das Parlament eingebracht werden wird, um dann noch vor dem Jahresende verabschiedet zu werden.

Gegen Touristensteuer

De León gab auch an, dass man sich gegen die Einführung einer zusätzlichen Steuer für Touristen entschieden hat, weil schon Steuern in jeder Übernachtung enthalten sind, die auf den Kanaren bleiben, nämlich die IGIC. Aus diesem Grund befürwortet man nicht die Pläne anderer Regionen wie Katalonien oder den Balearen, eine solche Steuer zu erheben. Diese Regionen sind an die spanische IVA gekoppelt und haben damit keine gesonderten Steuereinnahmen aus dem Tourismus.

Zumal eine solche Touristensteuer nicht nur die Ausländer betreffen würde, sondern auch jeden Residenten der Insel, der dann bei einem Wochenendausflug auf eine andere Insel weitere Kosten tragen müsste. Auch hier gilt, letztendlich könne jede Gemeinde dies selbst verantworten, aber „ich befürworte keine weitere Beherbergungs-Steuer“. – TF

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