Gran Canaria/Deutschland – Durch die vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland kommt immer wieder die Frage auf, kann ich und darf ich, wenn ich auf Gran Canaria leben auch wählen? Und wenn ja, wie geht dies vonstatten? Die erste Frage ist leicht zu beantworten, wenn man deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland wahlberechtigt wäre, ist man auch als Deutscher auf Gran Canaria wahlberechtigt.
Die Wahl kann in diesem Fall nur schriftlich erfolgen, also per Briefwahl. Diese muss entsprechend beantragt werden. Wenn man auf Gran Canaria lebt, muss dieser Antrag bis zum 2. Februar 2025 eingegangen sein. Den Antrag finden sie HIER.
Wenn Sie die Fristen korrekt einhalten, bekommen Sie den Wahlbrief zugestellt. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Wahlbrief rechtzeitig absenden, sodass er spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr eintrifft. Für Sendungen von den Kanaren empfiehlt sich Luftpost mit Prioritär-Label. – TF
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