Telde – Im Fall des Boxtrainers Kid Telde wurde zwar noch kein Urteil gefällt, aber das Gericht entkräftigte einen der Anklagepunkte, den die Staatsanwaltschaft ebenfalls mit eingebracht hatte. Der illegale Besitz von Schusswaffen ist wohl nicht mehr Bestandteil des Verfahrens. Am Tag der Verhaftung wurde im Haus des Boxtrainers eine Waffe sichergestellt, daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft dies als illegalen Besitz von Schusswaffen deklariert.
Wie das Gericht nun mitteilte, ist dieser Anklagepunkt nicht weiter vertretbar, da die Schusswaffe „nutzlos in dem Sinne ist, als dass diese nicht in der Lage ist, Geschosse durch die Explosion von Schießpulver abzufeuern“.
Bedeutet also, die Waffe, ist nicht funktionsfähig und der Anklagepunkt wird fallen gelassen. Wie es bei den anderen Anklagepunkten aussieht, ist weiter offen. – TF
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