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Urteile im Fall Karate vom obersten Gericht bestätigt

Las Palmas – Ein beispielloser Fall geht zu Ende. In Las Palmas hat der oberste Gerichtshof die Urteile im Fall „Karate“ bestätigt, die Revision ist gescheitert. Demnach hat der Hauptangeklagte Fernando Torres Baena eine Haftstrafe von 302 Jahren für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Korruption bekommen. Auch das Strafmaß von 148 Jahren für die Frau von Torres Baena, María José González Peña, wurde bestätigt, ebenso wie das Urteil gegen Ivonne González Herrera, welches sich auf 126 Jahre beläuft. Lediglich der vierte Angeklagte Juan Luis Benítez Peña wurde freigesprochen, ihm wurde auch „nur“ Bestechung von Minderjährigen vorgeworfen.

Das Gericht nannte das Verhalten der Angeklagten eine Abfolge von „Mega-Missbrauch“. Es ist eine „beispiellose Geschichte in der Rechtswissenschaft des Landes“ wurde noch hinzugefügt. 50 Menschen wurden missbraucht, wahllos und immer wieder, unabhängig von „Alter und Geschlecht“, das Ganze seit fast 30 Jahren.

Der Hauptangeklagte wurde auch als „sexuelles Raubtier“ betitelt, weil sein Verhalten gegenüber den Karateschülern dem eines Raubtiers ähnelte. Als Meister auf nationaler Ebene nutzte er den „Sporzhelden-Status“ aus um sich emotional an die Schüler zu binden, dann war es leicht diese zu manipulieren und „ihren Willen zu brechen“, sie trafen sich dann mit ihm für seine „lustvollen Wünsche“.

Beide Frauen haben dieses perfide Spiel mitgespielt und wurden dafür ebenfalls verurteilt. Sie organisierten viel und haben bei diesem „Mega-Missbrauch“ geholfen.

Das Gericht stellte auch fest, dass die Schäden an der Psyche der Opfer teilweise „sehr schwer oder gar nicht reparabel“ sind. Einige haben seither keinen Partner oder gar sexuelle Kontakte, sie sind so stak traumatisiert, dass dies vielleicht ewig so bleiben wird. Daher muss jeder der drei Verurteilten jedem Opfer eine Entschädigung in Höhe von 10.000 bis 50.000 Euro zahlen. Auch wurde die permanente und endgültige Schließung der Karateschule festgelegt. – JM

Weitere Artikel zum Thema:
Urteile im Karateprozess: 302 Jahre Haft für Haupttäter!, vom 15.03.2013

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