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Urteil: Entlassungen von Ryanair im Januar unrechtmäßig

Kanarische Inseln – Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat die Massenentlassungen von Ryanair im Land annuliert. Gegen das von Ryanair genutzte ERE (Beschäftigungsregulierungsakte) wurde von den Gewerkschaften USO und Sitcpla sowie von Vertretern der Ryanair-Kabinenbesatzung (TCP) zusammen mit Sepla (Pilotenvereinigung) eine Klage eingereicht. Dieses Urteil wirkt sich auf die 224 Beschäftigten aus, die auf Teneriffa, Lanzarote, Gran Canaria und Girona entlassen wurden. Denn das Gericht legte fest, dass Ryanair diese Mitarbeiter unverzüglich bei vollem Lohn wieder einstellen muss.

Begründet wird das Urteil damit, dass Ryanair „keine Konsultationsphase einleiten wollte“, wie es im Arbeitsrecht für das ERE vorgegeben ist, zudem gibt es laut USO „Hinweise auf Böswilligkeit, Betrug, Zwang und Missbrauch von Rechten im Verfahren durch die Unternehmensführung“.

Der Sprecher von USO bei Ryanair, Gustavo Silva, der selbst betroffen ist, hat gesagt, dass „das nationale Gericht sehr hart gegen ein Unternehmen geurteilt hat, welches immer mit Zwang und Drohungen gegen die Mitarbeiter vorgegangen ist und die Gesetze Spaniens missachtet hat“.

Die eigentliche Anhörung fand bereits am 10. März statt, aufgrund der Coronakrise war die Urteilsfindung jedoch kompliziert. Laut Gericht wurde nachgewiesen, dass „die produktiven und organisatorischen Gründe, auf die Ryanair das ERE gestützt hat nicht vorlagen“, USO sagte dazu, „einige existieren wirklich nicht“.

Welche Auswirkungen dies in der aktuellen Lage hat, ist noch nicht absehbar. – TF

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