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Weiteres Urteil für den Siam Park Gran Canaria

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Maspalomas – Der oberste kanarische Gerichtshof hat ein weiteres Urteil für den Siam Park Gran Canaria gesprochen. Man hat die von den verschiedenen Verwaltungen genehmigten regulatorischen Änderungen zugestimmt, um der Loro-Parque-Gruppe den Bau des Parks zu ermöglichen. Gegen diese regulatorischen Änderungen hatte die Firma Hermanos Santana Cazorla geklagt. Es ging um das Dekret der kanarischen Regierung, welches im November 2015 den Plan für den öffentlichen Verkehr zwischen Las Palmas und Maspalomas aussetzte und eine neue Regelung für das Bahnlayout vorschrieb.

Alle fünf Anklagepunkte der Forma Cazorla wurden vom Gericht abgelehnt. Das Unternehmen wollte die Nichtigkeit der Baupläne für den Siam Park erwirken. Es gab laut Ansicht von Cazorla ein „Missverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse und der Aussetzung von Planungsinstrumenten“. Zudem gab es laut Ansicht der Forma ein „unangemessenen Einsatz städtischer Instrumente“.

Einzelne Urteilsgründe

Die Richter sahen insbesondere bei dem Klagepunkt bezüglich des öffentlichen Interesses eine „subjektive Bewertung, die den Kläger nicht betrifft. Nicht einmal die Kammer, es sei denn, es lag ein eindeutiger Machtmissbrauch vor (…), was nicht der Fall ist“. Eine solche Bewertung fällt eindeutig in die „zuständige politische Macht“. Man stellte zudem klar, das alle Verwaltungen „die klare und entscheidende Unterstützung“ zu dem Projekt geäußert haben, dies belegt eigentlich schon das hohe öffentliche Interesse.

Bezüglich der städtebaulichen Instrumente erinnerte das Gericht auch daran, dass in einem „wettbewerbsintensiven internationalen Szenario, jedes Reiseziel seine Attraktivität durch die Einbeziehung qualitativ hochwertiger ergänzender Aktivitäten erhöhen muss“. Daher kam man zu dem Schluss, dass die in den Verfahren der Fall ist. Es wurden während dem Verfahren keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Eine fehlende Bekanntmachung des Projektes gab es laut Gericht auch nicht. Santana Cazorla stützt seine Behauptungen darauf, dass nichts dazu in der Presse veröffentlicht wurde, dies ist aber keine zwingende Anforderung. Es ist ausreichende, wenn es im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht wird, was hier der Fall ist.

Das Gericht füge hinzu, dass es im aktuellen Prozess keine behördliche Unterstützung gibt, die ein Umweltverträglichkeitsstudie erfordern, daher sind „Aussetzungsanordnungen kein Instrument“.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die Kosten für das Verfahren muss die Firma Santana Cazorla tragen, sobald das Urteil rechtskräftig ist, also sollte keine Berufung eingelegt werden. – TF

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