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Corona-Ampel Kanaren: Teneriffa geht eine Warnstufe runter (GELB) – Nachtleben darf länger öffnen!

Kanarische Inseln – Die Corona-Ampel der Kanarischen Inseln wurde aktuallisiert. Auf einer Sitzung des Kabinetts der Regierung der Kanaren wurde beschlossen, dass Teneriffa von der Warnstufe 3 auf die Warnstufe 2 herabgesetzt wird. Alle anderen Inseln behalten den aktuellen Warnstatus bei. Fuerteventura bleibt auf Warnstufe 3, da sich dort die Zahlen eher verschlechtert haben, als verbessert. Zudem gibt es eine neue Regelung für das Nachtleben. Auf der anschließenden Pressekonferenz erklärte Antonio Olivera, Vizeminister der kanarischen Präsidentschaft, dass Gastronomiebetriebe mit Nachtlizenz auf den Warnstufen 1 und 2 nun bis 4 Uhr Nacht öffnen dürfen, für die Warnstufe 3 ist dies nun bis 3 Uhr genehmigt. Warnstufe 4 bleibt bei 1 Uhr Schließungszeit. Voraussetzung für die Verlängerung der Schließungszeit ist jedoch, dass die Betreiber der Lokale eine freiwillige Anforderung an das Corona-Zertifikat etablieren. Das EU-Zertifikat, welches für den Zugang zu touristischen Betrieben erforderlich ist, wäre also in dem Fall dann auch für Clubs, Bars etc. erforderlich, sofern diese sich dazu entscheiden, das Angebot anzunehmen und länger zu öffnen. Dies wurde entschieden, weil die Verbände der Nachtbars immer wieder um bessere Geschäftsbedingungen gebeten haben. Gültig ist dieser Zusatz wohl ab dem morgigen Freitag (nach Veröffentlichung im BOC) und vorerst bis zum 31. Oktober 2021, dann wird neu bewertet. Tanzen ist aber weiterhin nicht gestattet.

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:
Fuerteventura

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:
Gran Canaria & Teneriffa

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:
Lanzarote und La Graciosa, La Palma, El Hierro & La Gomera

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 22. September 2021 (inklusive).

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Corona-Regeln auf den Kanaren allgemein, unabhängig der Warnstufe:

  • Maskenpflicht grundsätzlich IMMER in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren – Im Freien ist diese Pflicht aufgehoben, sofern man den Mindestabstand einhalten kann, dieser liegt bei 1,5 Metern. Die Maske sollte man trotzdem immer dabei haben, um diese, wenn nötig, aufzusetzen. Die ganz genauen Regelungen sind auch HIER aufgeschlüsselt.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich. Im Gesetz etwas „schwammig“ formuliert: „abhängig der Räumlichkeit oder Einrichtung“, was dies genau bedeuten soll, müsste wohl ein Anwalt versuchen zu erklären.
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
  • Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt – HIER die Infos!
  • Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen.
  • Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Abhängig des Landes aus dem Sie anreisen, gelten unterschiedliche Regeln, eine Intarktive Karte mit den entsprechenden Regeln der spanischen Regierung finden Sie HIER. Aber das Formular, wie HIER beschrieben muss grundsätzlich genutzt werden!
  • Coronatest-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: Diese wurde aufgehoben, bzw. modifiziert. Alle Informationen finden Sie HIER! Es gilt das EU-Zertifikat, also negativ getestet, geimpft oder Nachweis über eine Genesung binnen 6 Monaten vor der Ankunft in der Unterkunft.
  • Coronatests für die Heimreise sind auf den Kanaren nicht so teuer, eine Liste mit autorisierten Testzentren finden Sie HIER.
  • Im Urlaub und 15 Tage danach (empfiehlt die Regierung) sollte man die CoronaAPP von Spanien instaliert haben
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.
  • Wenn während des Aufenthaltes eine Erkrankung mit COVID-19 festgestellt wird, greift die kanarische Corona-Versicherung! Was diese genau abdeckt erfahren Sie hier!

Was bedeutet welche Stufe:

WARNSTUFE 1:
– Maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 75 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit für alle Betriebe: 3 Uhr Nachts, -> NEU: Nachlokale dürfen mit freiwilligen Corona-Zertifikat bis 4 Uhr öffnen!
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 50 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 75 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 50 %. Stehend maximal 50 %. Innenbereich nur sitzend und ohne Verzehr mit maximal 50 %.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 %.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.


WARNSTUFE 2:
– Maximale Kapazität im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 50 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit für alle Betriebe: 2 Uhr Nachts, -> NEU: Nachlokale dürfen mit freiwilligen Corona-Zertifikat bis 4 Uhr öffnen!
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 30 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 50 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 33 %. Stehend ist untersagt. Innenbereich ist untersagt.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 % oder 100 Personen.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Begrenzung in Bussen: 50 %.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Kinos, Museen, Bingohallen usw.): 55 %



WARNSTUFE 3:
– Maximale Kapazität Gastgewerbe im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 40 %
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Theatern, Kinos, Musiksälen, Kulturzentren, Bibliotheken, Konzertsäle, Ausstellungssäle, Museen, Ausstellungs- oder Konferenzräumen): 55 %
– Alle anderen Aktivitäten im Außenbereich 50 % und innen 33 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit für alle Betriebe: 1 Uhr Nachts -> NEU: Nachlokale dürfen mit freiwilligen Corona-Zertifikat bis 3 Uhr öffnen!
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Die Verschiebung wird empfohlen.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 % oder 20 Personen.
– Begrenzung für Taxen und Co: Sitz neben Fahrer muss frei bleiben!
– Begrenzung in Bussen: 50 %.
– Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht
Spielplätze sowohl innen als auch außen dürfen nicht genutzt werden. Auch Ruhezonen wie Bänke etc. dürfen nicht genutzt werden.
Registrierungspflicht in der Gastronomie, wenn man im Innenbereich sitzen will.
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.
– Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping untersagt
Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden
Messen in Innenräumen untersagt
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
– Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen, Kongresse etc. nur per Videoschalte erlaubt
Bei Prüfungen in Schulen und Universitäten liegt die Kapazitätsgrenze pro Klassenraum bei 33 %.


WARNSTUFE 4:
– Maximale Kapazität Gastgewerbe im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 25 %
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Theatern, Kinos, Musiksälen, Kulturzentren, Bibliotheken, Konzertsäle, Ausstellungssäle, Museen, Ausstellungs- oder Konferenzräumen): 33 %
Beherbergungsbetriebe: 33 % in öffentlichen Bereichen
Öffentlich zugängliche Gewerberäume sowohl im Innen. Als auch Außenbereich: 33 %
Kirchen, Beerdigungen etc.: 33 % sowohl innen, als auch außen
Strände: Maximal zu 50 % belegbar
Private Bildungseinrichtungen: Maximal 33 % nutzbar
Freizeitangebote mit wirtschaftlichem Interesse: Maximal 50 % nutzbar
– Alle anderen Aktivitäten im Außenbereich 33 % und innen 25 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit für alle Betriebe: 1 Uhr Nachts
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 750 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): nicht erlaubt.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 %.
– Begrenzung für Taxen bei der Belegung
– Begrenzung in Bussen: 33 %.
– Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist. Zuschauer sind jedoch untersagt.
Besuchsverbot in Krankenhäusern mit Ausnahme von Minderjährigen, dann gilt FFP2-Maskenpflicht
Spielplätze in privater Hand sowohl innen als auch außen dürfen nicht genutzt werden. Auch Ruhezonen wie Bänke etc. dürfen nicht genutzt werden.
Registrierungspflicht in der Gastronomie, wenn man im Innenbereich sitzen will.
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.
– Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping untersagt
Märkte dürfen nicht stattfinden
Messen in Innenräumen untersagt
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
– Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen, Kongresse etc. nur per Videoschalte erlaubt
– Bei Prüfungen in Schulen, Universitäten und bei Bewerbungsverfahren etc. liegt die Kapazitätsgrenze pro Raum bei 33 %.
Sport am Strand nur als Einzelperson erlaubt
Städtische Spielplätze und Sportinstallationen auf der Straße werden gesperrt
Altenheime und Pflegeeinrichtungen: Nur geimpfte Personen dürfen diese verlassen.
Eigentümerversammlungen dürfen nur noch aus nicht verschiebbaren Gründen stattfinden, mit maximal 25 %.
Ausreise von Inseln der Warnstufe 4 auf andere Inseln nur mit Coronatest (maximal 48 Stunden alt) möglich. Sofern die Person 12 Jahre oder älter ist. Ausgenommen sind: Passagiere im Transit, Personen die aus medizinischen Zwecken reisen, Arbeitsreisen, Bildungsreisen, Rückkehr zum Wohnort, Pflege bedingte Reisen, Finanz- und Versicherungs-Reisen, Reisen aufgrund behördlicher Vorgaben, Reisen zum Zweck der Unterstützung der Landwirtschaft oder von Haustieren, Reisen von Sportmannschaften zu Wettbewerbszwecken, Reisen aufgrund höherer Gewalt oder Notstand. Natürlich müssen Personen mit Coronaimpfung keinen Test beibringen. Sofern die komplette Impfung länger als 14 Tage her. Personen die innerhalb von 180 Tagen vor Reiseantritt das Virus überstanden haben, benötigen auch keinen Test.

Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

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