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Kein 15 % Mindestsatz bei der Körperschaftssteuer für die Kanaren

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Kanarische Inseln – Die Regierung von Spanien ist einer Forderung der Kanarischen Inseln nachgekommen und klammert die Region vom Mindestsatz der Körperschaftssteuer aus. Der effektive Mindestsatz der Körperschaftssteuer in Spanien beträgt 15 % und wird für große Unternehmen angewendet. Für die Haushaltspläne 2022 hat die zuständige Finanzministerin María Jesús Montero angekündigt, diese Ausnahme für die Kanaren einzuführen. Spanien wird ab dem Jahr 2022 eine Mindestbesteuerung von 15 % über die Körperschaftssteuer einführen, sofern die Haushaltspläne durch das Parlament kommen werden.

Diese Mindeststeuer betrifft jedoch nur Unternehmen, die mehr als 20 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Zu diesen Plänen forderte die Regierung der Kanaren jedoch, den steuerlichen Sonderstatus der Inseln zu berücksichtigen und die Inseln aus diesen Plänen auszuklammern. Dem will das Finanzministerium vollumfänglich nachkommen. – TF

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