Kanarische Inseln – Ab dem kommenden Montag tritt die neue Zollverordnung in Kraft, diese verlangt von den Menschen, die online eingekauft haben, auch eine Zollerklärung, wenn der Warenwert von geringer Höhe ist. Das sogenannte Formular H7 ist dann verpflichtend. Das eigentliche Problem ist aber, dass der geforderte Referenzcode für die Warensendung nicht der Code ist, den man ggf. vom Verkäufer erhält, sondern ein Code, den lediglich das Transportunternehmen besitzt, welches den Versand abwickelt.
Hier liegt der Hase im Pfeffer, eigentlich wurde dieses Gesetz gemacht, um horrende Gebühren für die Zollerklärungen beim Endkunden zu vermeiden. Doch die Transportunternehmen haben nun das Geschäftsmodell angepasst und verlangen bis zu 48 Euro für die Herausgabe der Referenzcodes. Die man ja inzwischen braucht, um selbst die Zollerklärung auszufüllen, damit man keine Gebühren zahlen muss.
Der Administrator der Facebookgruppe „Autodespacho Canarias: Simplificar el trámite de aduanas e importación“, Víctor López bemängelt, dass es „seit dem 1. Juli noch schlimmer geworden ist. Die Selbsterklärung kann nicht durchgeführt werden, da der Spediteur den Code nicht einfach freiwillig angibt. Bis zu einem Warenwert von 150 € muss man den Spediteur mit der Zollerklärung beauftragen oder die Gebühren für die Herausgabe des Codes bezahlen“.
Lösungsansätze gibt es aber schon länger
Die einfachste Lösung für López wäre es, die Transportunternehmen dazu zu zwingen, diese Referenznummer grundsätzlich angeben zu müssen, ohne dafür Gebühren zu verlangen. Eine andere Lösung wäre, die Versandnummer, die der Verkäufer erhält ebenfalls zu akzeptieren, so könnte man die Speditionen auch umgehen. Aus diesen Gründen wird die Gruppe einen Vorschlag an die Regierung übermitteln, der das System wirklich besser macht und die Verbraucher vor der Abzocke durch die Transportunternehmen schützen soll.
Man verlangt vom Finanzministerium, die Originalversandnummer des Verkäufers zu akzeptieren, um sicherzustellen, dass der Benutzer ohne Kontakt zum Speditionsunternehmen diese Selbsterklärung abgeben kann. Diese Idee wird im Übrigen auch von den Abgeordneten der PSOE unterstützt. Für Iñaki Lavandera, dem Pressesprecher der Partei ist klar, dass der Onlinehandel durch die Einführung des Gesetzes „besser werden wird“. Dazu gäbe es wohl bereits Gespräche zwischen dem Finanzamt der Kanaren und dem Finanzamt von Spanen (AEAT), damit auch die Versandnummern der Verkäufer in den Formularen akzeptiert werden können. „Es ist die praktikabelste Lösung, aber wir müssen abwarten, was AEAT dazu sagt und ob diese es für machbar halten, dann weiß man nicht, ob es Tage, Wochen oder Monate dauern wird“, so Lavandera. – TF
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