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Spanien verhängt Strafe in Höhe von 79 MIO € an Lieferdienst Glovo wegen Scheinselbstständigkeit

Glovo streitet alle Vorwürfe ab.

Spanien – Die spanische Arbeitsaufsicht hat in den Regionen Barcelona und Valencia 10.600 scheinselbstständige Auslieferungsfahrer für das Unternehmen Glovo lokalisiert. Daraufhin wurde dem Unternehmen eine Geldstrafe von 78,9 Millionen Euro zugestellt. Aufgrund der Ermittlungen wurde ein Verstoß gegen das sogenannte „Raider-Gesetz“ von Spanien festgestellt. Diese Strafe wurde heute von der Arbeitsministerin Yolanda Díaz (Podemos) bestätigt.

Glovo hat aber bereits angekündigt, gegen diesen Strafbescheid eine Berufung einzulegen. Die Arbeitsaufsicht hingegen bekräftigt, dass die lokalisierten Auslieferungsfahrer von dem Unternehmen Glovo abhängig sind und damit der Straftatbestand einer Scheinselbstständigkeit vorliegt. Glovo müsste alle diese Fahrer legalisieren, indem für diese Fahrer entsprechende feste Arbeitsverträge vorgelegt werden.

Ministerin Díaz bestätigte, dass es „ein echter Akt der Scheinselbstständigkeit ist und die volle Härte des Gesetzes wird das Unternehmen treffen, so wie es durch die Arbeitsinspektion schon getroffen wurde“. Sie beschuldigt das Unternehmen auch, die Inspektoren bei der Arbeit gehindert zu haben und dies sei „in einem sozialen Rechtsstaat nicht hinnehmbar“.

Glovo hingegen weist darauf hin, dass die angeklagten Fälle alle nur den Zeitraum des Jahres 2018 bis zum 11. August 2021 betreffen, zu diesem Zeitpunkt war das sogenannte „Raider-Gesetz“ noch nicht in Kraft. Glovo wies auch darauf hin, dass die Inspekteure bei den Kontrollen die vom Unternehmen bereitgestellten Unterlagen nicht akzeptieren wollten. Zudem sei die verhängte Strafe vollkommen aus der Luft gegriffen, da hier nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden, sondern aufgrund des Vorschlages der Inspekteure auch jeder einzelnen Fahrer und dessen Mindestlohn eingerechnet wurden. – TF

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