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Erste Änderungen für das neue Tourismusgesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen bekannt

Neue Standards und Mindestgröße sollen kommen.

Lesedauer 3 Minuten

Kanarische Inseln – Die Tourismusministerin, Jessica de León, hat heute gegenüber der Presse zugesichert, dass das neue Tourismusgesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen und Häusern noch im Juni fertiggestellt wird. Es seien auch mehrere „Verbesserungsanträge“ mit in den Text eingeflossen, gab die Ministerin an. Dazu gehört wohl auch die Reduzierung der Mindestfläche für die touristische Vermietung auf 25 Quadratmeter.

Die Aussagen tätigte die Ministerin im Rahmen eines Auftritts bei einem Forum, welches durch CadenaSER organisiert wurde und zum Thema hatte „Die Herausforderung der Regulierung der touristischen Nutzung von Wohnraum“. Die Ministerin „hofft“, dass der gesamte Text bis Ende Juni fertig sein wird, sodass „alle internen Verfahren eingeleitet werden können“.

Neue Standards für Ferienunterkünfte

Die neuen Standards sehen „bestimmte Qualitätsstandards vor, die für diese Unterkünfte festgelegt werden“. Denn Häuser ab 25 Quadratmetern, die auf dem Markt bleiben wollen, müssen „mindestens eine der zehn Ergänzungsausstattungsanforderungen erfüllen“. Die bisherige Mindestgröße war bei 39 Quadratmetern angesetzt. Welche 10 Ergänzungsausstattungsanforderungen es genau geben wird, ist noch offen. Dazu gehören aber beispielsweise ein eigener Parkplatz, ein privater oder gemeinschaftlich nutzbarer Pool, Nachhaltigkeits-Zertifizierungen, ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge oder beispielsweise geschaffene Arbeitsplätze im Rahmen der Vermietung.

Anforderungen an Nachhaltigkeit aufgeweicht
Dieser Standard „wird in Bezug auf seine Anforderungen flexibler gestaltet, wobei stets die Prämisse der Nachhaltigkeit als grundlegende Achse beibehalten wird“ und er aus wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht verstanden wird.

De León besteht darauf, dass Ferienunterkünfte „eine Ordnung, ein Gleichgewicht und eine Reaktion in der Planung in jeder einzelnen Gemeinde der Kanarischen Inseln haben müssen“. Sie hat auch angekündigt, dass in dem neuen Text zwar keine Begrenzung bei der Anzahl von Wohnungen und Häusern für die Ferienvermietung festgelegt ist, aber gemäß der Verfassung können 10 % für die touristische Nutzung verwendet werden. Sprich 90 % der Immobilien müssten für Wohnraum bereitstehen.

Soweit die ersten Erkenntnisse, die anhand der Änderungsanträge und Beschwerden in das neue Gesetz einfließen. Wir müssen nun auf die finale Fassung warten und dann entscheidet ja auch noch das Parlament über das Gesetz. – TF

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