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Kabinett bewilligt neues Gesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen

Es gab diverse Änderungen für einen breiten Konsens.

Lesedauer 4 Minuten

Kanarische Inseln – Das Kabinett der kanarischen Regierung hat auf der heutigen Sitzung den Entwurf des neuen Tourismusgesetzes zur Regulierung von Ferienwohnungen gebilligt. Anschließend sprach die Tourismusministerin, Jessica de León, auf einer Pressekonferenz über das Gesetz, denn es hat „diverse Änderungen erfahren“.

Die Mängel, die durch den Beirat festgestellt wurden, müssen noch geändert werden, um die „Rechtsunsicherheit zu überwinden“, erklärte de León. Sie räumte ein, dass es „ziemlich viele Änderungen“ gegeben hat. So wollte man den größtmöglichen Konsens in das Gesetz bringen. Trotzdem werden die „roten Linien beibehalten“. Beispielsweise sollen Neubauten und geschützter Wohnraum nicht mehr für Touristen nutzbar sein, zumindest nicht in den ersten 10 Jahren, nachdem der Bau abgeschlossen wurde.

Ziel sei es weiterhin, dass „die Bewohner im Mittelpunkt“ stehen. Diese Regeln sollen dazu beitragen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu überwinden. Auch wenn de León dafür maßgeblich das spanische Wohnraumgesetz verantwortlich macht, dessen Aufhebung die Ministerin nun fordert.

Die aktuellen Änderungen sollen das Gesetz so rechtssicher machen, dass „mögliche Berufungen und Klagen nicht zum Erfolg führen werden“. Aus diesem Grund hat die Ministerin alle 20 Mängel, die durch den Beirat, der nicht bindend ist, in das Gesetz aufgenommen und dies wird entsprechend den Empfehlungen angepasst.

Besonders im Augenmerk lag der Bestandsschutz. Bisher machte das Gesetz keinen Unterschied zwischen Eigentümern und Betreibern der Ferienwohnungen, was durchaus auch Firmen sein können. Die Eigentümer der Immobilien, die sich an den Erlass halten, können die Ferienvermietung auch nach dem Beginn des neuen Gesetzes ausüben, so zumindest der Plan.

Gänzlich neues Tourismusgesetz

Des Weiteren hat die Ministerin mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen mit dem indessen vorgelegten Gesetz ein gänzlich neues Tourismusgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Das Verfahren zur Ausarbeitung dieses neuen Tourismusgesetzes wurde gestartet, das Ziel ist es, einen vollständigen neuen Rechtsrahmen für die Kanarischen Inseln zu schaffen.

Im Fokus der Bestrebungen liegen die Nachhaltigkeit des Tourismusmodells und die Fragilität des Gebiets der Kanarischen Inseln im Zusammenhang mit Energie-, Wasser-, Wohnraum- und Einwanderungsbedarf.

De León betonte, dass es darum gehe, die 1995 verabschiedete aktuelle Tourismusverordnung – „ein gutes Gesetz, das seiner Zeit voraus war“ – zu ersetzen und „an die heutigen Kanarischen Inseln anzupassen, die die Sprache der Nachhaltigkeit sprechen müssen“.

Man will auch weiter und intensiver mit den Gemeinden zusammenarbeiten, so wie man es nun auch mit dem Gesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen gemacht hat. Auch wenn es aus den touristischen Gemeinden massive Kritik gab. Die Gewaltenteilung der Regierung zu den Gemeinden bleibt bestehen. Daher sei es nicht möglich, eine Lizenz für touristische Vermietung zu erhalten, nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Genauso lange, bis die entsprechenden Gemeinden diese Lizenzen in die Planung der Gemeinde einbringen. Oder Stadtverordnung eingebaut haben.

De León glaubt, dass dieses Gesetz „zweifellos“ dazu beitragen wird, die Spannungen auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Innerhalb der nächsten drei Monate soll das Gesetz dann final durch das Parlament gebracht werden. Die Regierungsmehrheit hat de León jedenfalls dazu. – TF

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