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Streit um Zementfabrik im Hafen von Santa Águeda droht zu eskalieren

Hafenbehörde dreht Berichte wie es passt...

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San Bartolomé de Tirajana – Im Streit um die Konzession der Zementfabrik von CEISA im Hafen von Santa Águeda hat die kanarische Hafenbehörde nun noch einen draufgelegt. Laut dem zuständigen Minister, Pablo Rodríguez, hat die Hafenbehörde einen ungünstigen Bericht für die Konzessionsverlängerung herausgegeben. Die alte Konzession ist im Oktober 2022 abgelaufen, seither versucht CEISA diese zu verlängern. Das Unternehmen habe jedoch 15 Tage Zeit, Einsprüche gegen den Bericht einzulegen, sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, dass die Hafenbehörde die Verlängerung final ablehnen wird.

Laut dem Bericht der Hafenbehörde gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Konzession für die Hafennutzung und der Konzession aus dem Jahr 2016, die für Bergbau auf dem Firmengrundstück von CEISA erteilt wurde. Ohne den Bergbau wäre der Hafen für CEISA jedoch wertlos, da man kein Material zur Verarbeitung hätte. Darauf stützt CEISA den Antrag auf Konzessionsverlängerung für den Hafen.

Jedoch hat die Hafenbehörde mitgeteilt, dass weder die eine Konzession noch die andere jeweils Bezug aufeinander nehmen. Diese wurden also völlig unabhängig voneinander erteilt. Für Rodríguez ist der nächste Schritt abzuwarten, wie CEISA reagiert. Man will diesen Fall jedoch „vor dem Sommer beenden“. Nach einem endgültigen Abschluss will die kanarische Regierung mit CEISA an einer Lösung arbeiten, die für alle annehmbar ist. Man wolle alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit CEISA an einen anderen Hafen umziehen kann, auch mit der gesamten Fabrik. Jedoch musste Rodríguez zugeben, dass kein Hafen auf den Kanaren eine industrielle Nutzung dieser Art vorsieht. Lediglich der Hafen in Santa Águeda ist da eine „Ausnahme bei der Hafenbehörde“.

Reaktion durch CEISA

CEISA reagierte prompt und der Generaldirektor, Claudio Piernavieja, zeigte sich „empört“. Er begründet dies damit, dass zwei Verfahren seit Oktober 2023 offen sind, wobei nun eine Akte nun noch aussteht, daher „hat sich nichts geändert“. Für ihn sei es auch unverständlich, wieso jetzt eine solche Entscheidung bzw. ein solcher Bericht herausgegeben wurde. Zudem seien diverse andere Verfahren zu dem Entschluss gekommen, dass alles korrekt verlaufen ist und diese Berichte wurden für ungültig erklärt, „Dieser soll jetzt gültig sein“? Piernavieja ist sichtlich empört, denn er fügte hinzu, dass „wir nicht in den Händen des diensthabenden Politikers liegen können, der über die Zukunft von Dutzenden Arbeitern, 600 Familien und einer strategischen Industrie für die Kanarischen Inseln entscheidet“.

Für den CEISA-Chef „ist das nicht ernst gemeint“, denn die „Gesetzgebung“ sei auf der Seite von CEISA. In Übereinstimmung mit Artikel 66.3 des Küstengesetzes sei geregelt, dass im Fall einer Hafenkonzession für ein Bergbauunternehmen dieses einen Anspruch auf die Nutzung des Hafens hat, solange die Konzession für den Bergbau gilt. Im Fall von CEISA also bis zum Jahr 2046.

Er kann den aktuellen Bericht auch deshalb nicht ernst nehmen, weil die Hafenbehörde in der Vergangenheit die beiden getrennten Konzessionen als abhängig voneinander eingestuft hat. Gleichzeitig kündigte er an, dass die Juristen des Unternehmens bereits beauftragt wurden, dies genauer zu untersuchen und ggf. weitere und andere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Er gab zwar keine weiteren Details dazu an, aber es deutet auf strafrechtliche Verfahren hin. – TF

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