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Die Zementfabrik im Hafen Santa Águeda muss bis Mitte 2027 den Hafen räumen

Gerichtlich wird sich aber noch immer gestritten...

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San Bartolomé de Tirajana – Das Unternehmen Cementos Especiales de las Islas (Ceisa) hat zwölf Monate Zeit, die von ihm genutzten Flächen im Hafen von Santa Águeda in Arguineguín zu räumen. Diese Frist beginnt mit der Einreichung des Räumungsplans. Dieses Dokument muss der Regionalbehörde Puertos Canarios bis spätestens Mai 2026 vorliegen, wie aus dem Ende Oktober an Ceisa gerichteten Beschluss des Geschäftsführers von Puertos Canarios, José Gilberto Moreno, hervorgeht. Sollte es zu keinen Verzögerungen kommen, wird das Zementwerk somit Mitte 2027 nicht mehr im Hafen von Santa Águeda ansässig sein.

Diese Entscheidung von Puertos Canarios basiert auf einem umfassenden technischen Bericht über die Anlagen des Zementwerks und die erforderlichen Schritte zur Räumung des Standorts in Santa Águeda, da Puertos Canarios die Konzession nicht verlängert hat.

Der technische Bericht sieht eine maximale Frist von achtzehn (18) Monaten für den gesamten Prozess vor, aufgeteilt wie folgt: sechs (6) Monate für die Einreichung des technischen Rückbauprojekts durch den Konzessionsnehmer ab dem Datum der Bekanntgabe des entsprechenden Verwaltungsbeschlusses und zwölf (12) Monate für die Durchführung der Rückbauarbeiten ab dem Datum der Genehmigung des technischen Projekts durch Puertos Canarios.

Der Bericht fügt hinzu, dass „die Fristen aus gerechtfertigten technischen Gründen der Ausführung und auf Antrag des Konzessionsnehmers variieren können“. Der Bericht wurde mit Hilfe von verschiedenen Experten erstellt, die die gesamte Zementfabrik genau inspiziert haben.

Des Weiteren muss nach dem Entfernen der einzelnen Elemente die strukturelle Integrität der zu erhaltenden Bauteile (Wellenbrecher, Docks, Gehwege, Dachvorsprünge usw.) gewährleistet sein. Es ist außerdem zu beachten, dass Schneid- oder Abbrucharbeiten so durchgeführt werden müssen, dass die zu erhaltenden grundlegenden Strukturen und Versorgungsleitungen, wie z. B. Wasser-, Strom- und Beleuchtungsnetze, nicht beeinträchtigt werden.

Ceisa wird außerdem verpflichtet sein, „die bei der Demontage entstehenden Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen, wobei besonderes Augenmerk auf Abfälle zu richten ist, die Schadstoffe (Öle, Schmierstoffe usw.) enthalten können“.

Rechtlich ungesichert
Schon vor einem Jahr hatte Puertos Canarios die Konzession für den Betrieb der Zementfabrik nicht mehr verlängert. Daraufhin hatte Ceisa einen Prozess durchgeführt, den man in erster Instanz gewonnen hatte.

Da die Hafenbehörde damit aber nicht einverstanden war, hat man eine Berufung gegen die Entscheidung der ersten Instanz eingelegt. Dazu ist bisher keine Entscheidung gefallen, eigentlich gilt die Räumung nach Urteil der ersten Instanz als vorläufig ausgesetzt.

Ceisa will erstreiten, dass die Hafenlizenz an die entsprechende Bergbaulizenz für den Steinbruch der Zementfabrik angeglichen werden muss, da ohne die gegenseitige Nutzung weder die eine noch die andere Lizenz sinnvoll ist. – TF

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