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Gesetz für „neue Normalität“: Maskenpflicht und Sicheheitsabstand 1,5 Meter

Lesedauer 3 Minuten

Spanien – Das Gesetz für die Zeit der „neuen Normalität“ bzw. der „provisorischen Normalität“, wie es Pedro Sánchez bei der letzten TV-Ansprache auch nannte, wurde heute von der Regierung verabschiedet. Letztendlich wurden die Vorschläge der Regierung, die wir schon kannten so umgesetzt. Die autonomen Gemeinschaften sind für die Anwendung des RDL verantwortlich, bedeutet also, diese müssen entsprechende Kontrollen und Maßnahmen durchführen damit dieses Gesetz eingehalten wird.

Das für alle wohl wichtigste Thema, die Maskenpflicht, bleibt erhalten, immer dann, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Dieser Sicherheitsabstand gilt auch für alle Restaurants, Bars, Hotels, Geschäfte etc. Die Regierung spricht zwar davon, dass es keine prozentuale Limitierung mehr gibt, aber letztendlich kommt der Sicherheitsabstand genau auf das hinaus. Terrassen die beispielsweise im Normalbetrieb 20 Tische bereitstellen können, können mit diesem Sicherheitsabstand zwischen den Tischen sicherlich keine 20 Tische mehr bereitstellen. Die Kosten bleiben jedoch bei 100 %. Dafür hat die Regierung keine Lösung mitgeliefert.

Auch ist noch immer fraglich, wie das in Hotels alles umgesetzt werden kann. Wenn beispielsweise eine Ferienanlage auf Gran Canaria einen Pool hat, der im Normalfall für 15 Personen mit Liegen bestückt ist, dann aber der Sicherheitsabstand dazukommt, kann diese Unterkunft sicherlich keine 15 Liegeplätze mehr anbieten.

Hier werden wir wohl auch abwarten müssen, was die lokalen Regierungen aus diesen regeln machen werden, welche dann letztendlich für die Gastronomie und Hotels in Kraft treten.

Eines ist klar, diese Regeln der „neuen Normalität“ werden allen Betreiber das Leben für eine längere Zeit sehr schwer machen, bitte beachten Sie dies, wenn Sie ihren Urlaub auf Gran Canaria verbringen, denn die Betreiber können leider nichts an diesen Regeln ändern. Die Regeln sollen so lange in Kraft bleiben, bis der Gesundheitsnotstand beendet wird, laut Sánchez wird dies dann passieren, sobald es eine Impfung oder eine sichere Behandlung mit Medikamenten gegen COVID-19 gibt.

Hier nochmals die Regeln in der groben Zusammenfassung:

Präventions- und Hygienemaßnahmen

  • Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahren auf öffentlichen Straßen, im Freien und in geschlossenen Räumen, wenn diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder Publikumsverkehr bieten, sofern kein Abstand von 1,5 bis 2 Meter garantiert werden kann.
  • Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro fällig.
  • Einzelverkauf von chirurgischen Masken, die nicht separat verpackt sind, ist nur in Apotheken erlaubt.
  • Arbeitsplätze müssen so organisiert werden, dass die Distanz eingehalten werden kann. Dies kann auch mit unterschiedlichen Schichten garantiert werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
  • Alle Arbeitgeber müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ergreifen und den Arbeitnehmern Schutzmaterialien, Seife, hydroalkoholische Gele bereitstellen. Dies gilt auch für Bildungseinrichtungen, gewerbliche Einrichtungen jeder Art, Heime sowie Hotels und Restaurants.
  • Altenheime müssen einen speziellen Notfallplan für COVID-19 vorlegen, der auf die frühzeitige Identifizierung möglicher Erkrankungen zwischen den Bewohnern und Arbeitnehmern sowie deren Kontakten basiert.

Transportwesen

  • Betreiber müssen die Bereitstellung von Sitzplätzen und das Belegungsvolumen im öffentlichen Personenverkehr auf See, Schiene und Straße regeln, die alle der staatlichen Kontrolle unterliegen.
  • Transportunternehmen, die vorab Sitzplätze zuweisen müssen die Kontaktinformationen aller Passagiere für mindestens vier Wochen speichern.
  • Für den Seeverkehr ist der Generaldirektor der Handelsmarine befugt, auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums die Hygienemaßnahmen zur Kontrolle der Passagiere von Schiffen, einschließlich Kreuzfahrtschiffen, die internationale Reisen unternehmen, anzuordnen. Immer dann, wenn die Hoheitsgewässer von Spanien erreicht werden oder die Häfen in Spanien angesteuert werden.

Arzneimittel und Gesundheitsprodukte

  • Hersteller von Arzneimitteln, die für die COVID-19-Pandemie produziert haben und als wesentlich angesehen werden, müssen weiterhin den verfügbaren Bestand, wie in den letzten Wochen, vorhalten.
  • Die Hersteller müssen auch in der Ferienzeit eine Garantie für diese Bereitstellung geben.
  • Die Herstellung von Masken, Kitteln. Lösungen und Desinfektionsmitteln sowie Antiseptika muss ebenfalls in angemessenem Umfang gewährleistet sein, um der beträchtlichen Nachfrage weiterhin gerecht zu werden.

Maßnahmen zur Früherkennung und epidemiologischen Überwachung

  • Im Falle einer Erkrankung ist diese umgehend zu melden
  • Jeder Verdachtsfall muss in den autonomen Regionen umgehend einem PCR-Test unterzogen werden, sollte kein PCR-Test bereitstehen sind auch andere Tests auf molekularer Ebene erlaubt.
  • Die zur Durchführung der Tests befugten Labore, ob öffentlich oder privat, müssen täglich alle Daten der durchgeführten Tests an das Gesundheitsministerium übermitteln.

Maßnahmen zur Gewährleistung der Kapazitäten im Gesundheitswesen

  • Die autonomen Gemeinschaften müssen die personellen Kapazitäten des Gesundheitswesens gewährleisten und Notfallpläne erstellen, die einen Zeitraum von maximal fünf Tagen zwischen 1,5 und 2 Intensiv-Fällen und 37 bis 40 Krankenhausbetten pro 10.000 Einwohner betreffen.



Wir wissen also eigentlich noch immer nichts neues, was den Tourismus betrifft. – TF

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