Las Palmas – Ein Urteil des obersten Gerichtshofes der Kanarischen Inseln gibt der Stadt Las Palmas recht, beim Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebäuden, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt werden. Der oberste Gerichtshof teilt die Ansichten der Stadtverwaltung, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob eine Ferienunterkunft, die mit „Unregelmäßigkeiten und auf geheime Weise“ betrieben wird. Ein solcher Beschluss erfolgt von der Stadt, wenn festgestellt wird, dass eine Ferienunterkunft in einem Wohngebäude stattfindet, welches nicht den Vorschriften entspricht.
Konkret ging es um eine Ferienunterkunft in der Straße Cayetano de Lugo, die gegen die Vorschriften verstoßen hatte, weil die Unterkunft einen „Standort im Erdgeschoss oder unterhalb des Stockwerkes des Hauses“ hatte. Darüber hinaus grenzte die Ferienunterkunft an ein Gebäude zur Wohnungsnutzung und könne daher nicht für eine touristische Nutzung verwendet werden.
Der Eigentümer versuchte, mit dem Generalplan der Insel Gran Canaria zu argumentieren und dass er alle Vorschriften des Plans eingehalten habe, insbesondere bezüglich der besonderen Vorschriften für Tourismus. Dem folgte der oberste Gerichtshof nicht mehr, in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht kam der Eigentümer noch damit durch.
In seinem Urteil fordert das Gericht den Betreiber auf, die touristische Aktivität freiwillig einzustellen, binnen zwei Tagen, sollte dies nicht passieren, muss er mit Sanktionen rechnen, die 1.000 € als Höchstgrenze betragen.
Mit dem Urteil schafft der oberste Gerichtshof einen Präzedenzfall, den die Stadtverwaltung von Las Palmas de Gran Canaria künftig nutzen kann, wenn ähnliche Konstellationen auftreten. Für die Stadt selbst ist dies bei der aktuellen Lage mit dem massiven Druck auf dem Mietmarkt eher als positiv zu bewerten. – TF
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