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ASCAV bezeichnet geplantes Tourismusgesetz als „verfassungswidrig“ & „totale Vernichtung“

2,7 Milliarden Euro Umsatz sind zudem in Gefahr!

Lesedauer 4 Minuten

Kanarische Inseln – Der Verband der Ferienvermieter (ASCAV) hat sich heute schon zu dem geplanten neuen Tourismusgesetz geäußert, und zwar vernichtend. Man sieht dieses Gesetz als „verfassungswidrig“ und „totale Vernichtung“ an. In einem Statement gab der Verband an, dass „mit diesem Entwurf Ferienhäuser tödlich geschädigt werden und es geht nur noch darum, das endgültige Datum für ihre Ausrottung festzulegen, die schrittweise, aber unaufhaltsam erfolgen wird“.

Harte Worte wurden gewählt, aber durchaus bewusst und auch mit diversen Begründungen. Es sei das „das einschränkenste Gesetz, nicht nur in Spanien, sondern in ganz Europa“. Man sieht in dem Entwurf ein klares Ziel der Regierung, „künftige Ferienvermietung zu verhindern und diejenigen zu eliminieren, die diese Aktivität bereits rechtmäßig ausüben“. Mit dem Entwurf wäre es, so, dass „mit Inkrafttreten keine Anmeldungen mehr zugelassen werden, es sei denn, dies sei in der Stadtplanung ausdrücklich vorgesehen“. Es sei „genau das Gegenteil von dem, was heute etabliert ist“.

Die wird auch damit begründet, dass „derzeit praktisch keine der 88 Gemeinden auf den Kanaren die Stadtplanung (PGO) für die Bereitstellung von Ferienhäusern (VV) angepasst hat, damit wären alle automatisch verboten“. Zudem seien so viele Bedingungen für die Gemeinden einzuhalten, dass es sehr schwer werden wird, neue zu genehmigen.

So will man Bestehendes loswerden

Was den kontinuierlichen Abbau von Ferienunterkünften betrifft, hat man festgestellt, dass für bestehende Unterkünfte die gewährte Übergangsregelung aus zwei Gründen nicht einzuhalten ist. Da wäre beispielsweise Artikel 5d, der eine technische Anpassung jeder Ferienimmobilie vorschreibt, diese Anpassung müsste innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Dies beinhaltet eine Klimaanlage und/der Heizung mit einer Energieklasse C oder B. Das Warmwasser muss über Solarpaneele oder andere erneuerbare Energien generiert werden. Ein Anschluss zum Aufladen von Elektrofahrzeugen muss installiert werden und die Straßen und Zufahrtswege müssen aus befestigtem Material bestehen. Allein letzteres ist in vielen Fällen gar nicht in den Händen der Eigentümer.

Der zweite Grund sei die anschließende fünfjährige Frist, die anhand der vorgenannten Vorgaben feststellt, ob die Eigentümer dies umgesetzt haben, egal ob diese es wollen/können oder nicht. Es geht schlicht darum, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden oder nicht, wenn nicht, werden die bestehenden Lizenzen entzogen.

Kleine Apartments oder Einliegerwohnungen unter 44 Quadratmeter, die in Mehrfamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit weniger als 250 Quadratmeter Wohnfläche vorhanden sind, dürfen mit dem neuen Gesetz gar nicht mehr an Touristen vermietet werden, denn diese sein nur noch erlaubt, wenn „man vollständig von Nachbarn isoliert ist“.

Ein weiter Kritikpunkt ist die Verbotszeit, wenn einmal eine Ablehnung ausgesprochen wurde, darf in den folgenden 10 Jahren kein neuer Antrag auf touristische Vermietung gestellt werden. Dieser würde automatisch abgelehnt werden.

Darum ist es verfassungswidrig

ASCAV gibt an, dass diese Gesetz in „ausschließliche Befugnisse des Staates eingreift und die lokale Autonomie der Gemeinden beschränkt“. Zudem widerspricht dieser Entwurf den Vorschriften der EU und dem Europäischen Gerichtshof, da hier „die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Notwendigkeit und der Nichtdiskriminierung verletzt werden“. Außerdem steht das „Gesetz gegen Anforderungen, die vom spanischem obersten Gerichtshof auferlegt wurden“. Aus all diesen Gründen wird das Gesetz von ASCAV als das „Anti-Ferienwohnungsgesetz“ bezeichnet.

Man befürchtet zudem „deutliche Auswirkungen“. Dieses Gesetz würde etwa 50.000 direkte Arbeitsplätze zerstören und 2,7 Milliarden Euro Umsatz, die direkt auf dem Archipel erwirtschaftet werden, terminieren. Tausende Autonomos müssten ihre Tätigkeit einstellen, auch Vermittler und Zwischenhändler sind stark gefährdet. Mit diesen Maßnahmen würde „das Problem der Wohnungsknappheit und steigenden Mietpreise nicht gelöst werden“. Im Gegenteil, Menschen landen auf der Straße und können sich ggf. dann auch keine Miete mehr leisten, immer mehr Ausländer könnten Immobilien aufkaufen ohne, dass diese auf dem Markt bleiben.

Wenn man dieses Problem beim Wohnraum läsen will, sei der einzige Weg „den öffentlichen Wohnungsbau zu fördern, auch den Bau für Privathäuser zu erschwinglichen Preisen sollte man fördern“. Zudem sei ein „rechtlich sicherer Rahmen“ für Langzeitmiete erforderlich, so ASCAV abschließend.

Ob der Verband ggf. eine Klage in Betracht ziehen wird, blieb offen, aber bei der Art und Weise der Kritik, kann man fast damit rechnen. Nichtsdestotrotz, das Gesetz liegt zur Konsultation aus, ob es jedoch dann auch so verabschiedet werden kann, bleibt ungewiss. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Eckpunkte des neuen Tourismusgesetzes – Jetzt online einsehbar, vom 04.04.2024
Der Entwurf für das Gesetz zur Ferienvermietung wird zur Konsultation ausgelegt, vom 02.04.2024
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