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Beratender Wirtschafts- und Sozialrat warnt vor Rechtsbrüchen im Tourismusgesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen

Entschädigungsansprüche der Eigentümer von Immobilien werden womöglich folgen.

Lesedauer 4 Minuten

Kanarische Inseln – Sogar der kanarische Wirtschafts- und Sozialrat (CES) hat sich energisch gegen das geplante Tourismusgesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen auf den Kanaren ausgesprochen. In einer Stellungnahme schreibt man nieder, was man der kanarischen Regierung empfehlen würde. Diese Empfehlungen sollen ein „logisches und vernünftiges Gleichgewicht“ bei der Regulierung der Ferienwohnungen erreichen.

Gleichzeitig soll dieses Gleichgewicht dann dazu beitragen, dass der Sektor zwar reguliert wird. Die Wirtschaft der Kanaren jedoch nicht dadurch geschädigt werden wird. Der CES geht davon aus, dass Ferienwohnungen erheblich zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilität der Kanarischen Inseln beitragen, denn diese schaffen Arbeitsplätze und generieren wichtige Einnahmen für die autonome Region.

Man warnt zugleich vor künftigen Entschädigungsansprüchen der Eigentümer von Immobilien. Dies begründet der CES damit, dass „die Rechte von Eigentümern mit dem Gesetz verletzt werden“. Diese Ansprüche wären selbst mach der Übergangsfrist ein Thema. Den „die Eigentümer haben die Rechte ja bereits erworben“.

Man muss bedenken, dass der CES ein beratendes Gremium der kanarischen Regierung darstellt. Wenn ein beratendes Gremium eine solche Warnung formuliert, kommt dich nicht aus einem Interessenverband wie den Wirtschaftsverbänden oder Eigentümerverbänden, die sich natürlich klassisch nur für eine Seite interessieren.

Eine weitere Warnung gibt der CES im Zusammenhang mit der künftigen „Rechtsunsicherheit“, denn die Norm wird massive Probleme bei den Stadtverwaltungen auslösen, da viele Regulierungen einfach an diese abgewälzt werden. „Es ist wichtig, dass sie die notwendige technische und wirtschaftliche Unterstützung erhalten“, so der CES. Der Mangel an solchen Unterstützungen könnte „faktisch zu einer Lähmung der Ferienvermietung führen“.

Ferienwohnungen sind kein „negatives“ Phänomen

In der Stellungnahme mach das Gremium klar, dass die Aktivität der Ferienvermietung nicht als „negatives Phänomen“ betrachtet werden sollte. Das Gegenteil sei der Fall, denn diese Aktivität hat insgesamt gesehen „positive Auswirkungen auf die Wirtschaft“, daher sei eine „nachhaltigere Regulierung sowie deren Umsetzung“ anstrebenswert.

Man spricht sich auch dafür aus, das Mantra der Koppelung von Ferienwohnungen mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu überdenken. Es gibt „keine objektive Grundlage“ für diese Denkweise. Das Gremium kann keinen Grund dafür erkennen, dass Ferienvermietung der Grund für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum auf den Kanarischen Inseln ist.

Diesen Mangel könne man nur beheben, wenn „mehr sozialer Wohnungsbau“ auf den Kanaren durchgeführt wird, so der CES. Auch müsse das spanische Wohnungsgesetz entsprechen überprüft werden. „Möglicherweise überschreitet die Regierung mit dem Gesetz daher die lokalen Befugnisse“, so weine weitere Warnung des CES.

Um eine bessere Regulierung zu ermöglichen, schlägt der CES vor, ein Anmeldestopp für Ferienwohnungen bis zum Jahresende einzuführen.

Gegenteilig lehnt der CES eine prozentuale Grenze von 10 % der Immobilien, als Ferienwohnungen pro Gemeinde zuzulassen, ab. „Der Gesetzgeber muss diese Entscheidungen begründen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen angemessen sind“. Als Beispiel brachte man die Ferienunterkünfte in landwirtschaftlichen Gebieten an, diese sollten nicht verbieten werden, dass diese die Wirtschaft in diesen Gebieten ankurbeln und die Produktivität erhöhen, da diese Art von Tourismus qualitativ hochwertig ist. Dies sollte sogar gefördert werden. Damit meint der CES jedoch nicht den klassischen „Rural-Tourismus“.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Mangel an Unterscheidung zwischen kleinen und großen Eigentümern und das geplante Verbot, Immobilien, die mit Wohnbauförderung (VPO) gebaut wurden, jemals als Ferienwohnung zuzulassen. Denn ist die Immobilien „freigegeben“, sei eine rechtliche Nutzung als Ferienwohnung nicht zu verbieten.

Es muss mehr Regulierungen auf kommunaler Ebene geben, da jede Gemeinde andere Voraussetzungen hat, aber diese brauchen „gemeinsame Merkmale“. Eine allgemeine Datenbank, die stets aktuell ist, um einen genauen Blick auf die Ferienvermietung zu haben, sieht der CES als „unerlässlich“ an. – TF

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