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Kanaren planen Eilverfahren für neues Tourismusgesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen

Auch die Regierung von Spanien greift nun in das System ein.

Lesedauer 3 Minuten

Kanarische Inseln – Man will nun ganz schnell machen beim neuen Tourismusgesetz zur Regulierung von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln. So bestätigte es heute Tourismusministerin Jessica de León auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Kabinetts. Denn das Kabinett hat heute entschieden, dieses Gesetz in einem Eilverfahren abschließen zu wollen. Das Kabinett sei sich einig, dass es eine „Notwendigkeit einer sofortigen übergreifenden und umfassenden Regelung, die das Phänomen der Ferienunterkünfte unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit angeht“ gibt, so die Ministerin.

Sie präzisierte: „Es geht darum, die Ausarbeitung dieser Norm mit dem Rang eines Gesetzes abzuschließen, um den angemessenen Schutz des verfassungsmäßigen Rechts auf angemessenen Wohnraum zu gewährleisten; der Schutz und die Erhaltung der städtischen Umwelt; die angemessene Lebensqualität aller Bürger; die richtige Planung und Organisation der touristischen Aktivitäten im Inselökosystem und letztendlich die Gewährleistung, dass die touristischen Aktivitäten gemäß den Mindestanforderungen einer nachhaltigen Entwicklung entwickelt werden und nicht auf völlig improvisierte, spontane oder sogar unberechenbare Weise“.

Erst im Mai hatte die Ministerin das Gesetz vorgestellt und es zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Daraufhin gingen beim Ministerium 3.033 Beschwerden und Änderungsvorschläge ein. Alle diese Anträge werden derzeit noch begutachtet und es wird geschaut, was man alles umsetzen kann oder nicht.

Ferienwohnungen auf den Kanaren

Derzeit beträgt die Zahl der im Allgemeinen Touristenregister eingetragenen Ferienhäuser 58.447, was insgesamt 244.613 Übernachtungsplätzen entspricht. Die Ministerin betonte, dass „die touristischen Nutzungseinheiten, die in Ferienhäuser umgewandelt wurden, den Grundsatz der Nutzungseinheit und die Nutzung, für die sie genehmigt und gebaut wurden, nicht einhalten“.

Sie führte weiter aus: „Die Einführung von Ferienunterkünften erfolgte nicht im Einklang, sondern im Widerspruch zur Stadt- und Territorialplanung, wodurch das von den Bürgern demokratisch gebilligte Stadtentwicklungsmodell verzerrt und zusammengebrochen ist und es gibt keinerlei Tourismusplanung“. Die Tatsache „gefährdet die unmittelbare Zukunft der Beschäftigung; Besteuerung; die Wettbewerbsfähigkeit und Qualität des Tourismussektors auf den Kanarischen Inseln sowie nachhaltige Mobilität und den Kampf gegen den Klimawandel“, so de León abschließend.

Spanischer Staat greift wohl auch ein

In einem Interview mit dem Sender SER am heutigen Tag sprach Regierungschef Pedro Sánchez erstmal selbst über die Problematik der Ferienwohnungen, die es in ganz Spanien gibt.

Er kündigte an, dass sein Kabinett am Mittwoch eine Reihe von Maßnahmen vorschlagen wird, um zu versuchen, die Zunahme von Ferienhäusern und Wohnungen einzudämmen. Beispielsweise könnte die eine Änderung des Eigentumswohnungsgesetzes oder auch des Urlaubsgesetzes bedeuten. Als gutes Beispiel nannte Sánchez die Stadt Barcelona, die ab sofort keine neuen Lizenzen mehr für Ferienunterkünfte vergeben wird. Daraus ergibt sich „eine wichtige Debatte“, so Sánchez.

Er musste zwar zugeben, dass die Zentralregierung in diesem Bereich keine Befugnisse hat, aber man will am Mittwoch eine entsprechende Arbeitsgruppe dafür einrichten. Diese soll sich im Rahmen des Wohnungsgesetzes bewegen. Zudem soll diese Arbeitsgruppe Möglichkeiten ausarbeiten, um den „Anstieg der Immobilienpreise zu stoppen“. Dies sei immerhin „eines der Hauptprobleme der Gesellschaft“.

Eine weitere Möglichkeit bestünde wohl in der Einrichtung eines staatlichen Registers für Ferienunterkünfte. Damit es „keine Betrüger mehr gibt“.

Kritik zu den bisher umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Immobilienpreise und Mieten wies Sánchez zurück, man „muss dem Gesetz Zeit geben“, sich zu entfalten. – TF

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