Santa María de Guía – In der Gemeinde in den Bergen von Gran Canaria steht bald auch wieder eine interessante Gastronomiefläche zur Verfügung, denn das Verwaltungsgericht Nummer 5 hat den Antrag des aktuellen Konzessionärs abgelehnt. Dieser wollte den Kiosk an der Plaza Grande in Santa María de Guía weiterbetreiben, dieser wurde zuvor aber von der Stadtverwaltung versiegelt.
Die Justiz stimmte demnach der Gemeinde zu, die diesen Kiosk nun neu ausschreiben will. Vor etwas mehr als einem Jahr hatte die Stadtverwaltung per Ausschreibung die Konzession für den Betrieb dieser Gastrofläche vergeben. In der Konzession sind diverse Punkte klar geregelt, darunter auch die Terrassenfläche, bestehend aus vier Tischen mit sechs Stühlen. Zudem müssen die Möbel im „Einklang mit der Umgebung“ stehen und die vorgeschriebenen „Mindeststunden“ müssen vom Konzessionär eingehalten werden.
Aufgrund diverser „schwerwiegender Verstöße“ gegenüber den Punkten in der Konzession musste die Stadtverwaltung eine Versiegelung des Kiosks vornehmen und den Vertrag mit dem Konzessionär aufkündigen. Zuvor hatte man den Konzessionär mehrfach darauf hingewiesen und diesem genug Zeit gegeben, diese Verstöße zu beheben.
Dazu wurde auch ein Polizeibericht vorgelegt, in dem festgehalten wurde, dass die Konzessionärin die „rebellische Haltung gegenüber der Einhaltung der Vorschriften beibehält“. Der Streit geht schon in das Jahr 2023 zurück; im Februar begann alles, als der Betreiber von der Stadtverwaltung die Installation von 2 Zelten forderte. Dies musste aufgrund einer BIC-Umgebung abgelehnt werden, da dieser Platz als kulturelles Erbe eingestuft ist und die Regeln durch das Cabildo de Gran Canaria festgelegt wurden. Die Betreiberin hat damit begonnen, die Zahlungen an die Stadt einzustellen und auch den vorgeschriebenen Sicherheitsplan für die Weihnachtszeit nicht eingehalten.
Aufgrund aller Umstände wurde am 23. Februar 2024 die Räumung binnen fünf Tagen gefordert; da dies nicht geschah, wurde eine Zwangsräumung durchgeführt und der Kiosk versiegelt. Den Vorgängen stimmte das Gericht zu, ohne eine Revision zuzulassen. Begründet wird dies mit allerlei Zitaten und der Einspruchsschrift der Stadtverwaltung.
Wann die neue Ausschreibung starten wird, ist noch offen. – TF
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