Kanarische Inseln – Die Regierung der Kanaren plant ja seit Monaten ein neues Tourismusgesetz für die Vermietung von Ferienwohnungen auf den Kanaren, dazu kassierte die Regierung massive Kritik aus der Branche, von Unternehmen, Verbänden, Politikern und Privatpersonen. Nun steht der neue Entwurf fest und die Ministerin für Tourismus, Jessica de León verteidigt das Gesetz.
Sie sagt, das Gesetz sei „flexibler gestaltet“ und wurde mit dem Hauptziel ausgearbeitet, „den Kleinbesitzer zu schützen“. Zudem wurden, trotzt diverse Spekulationen, „keine Befugnisse der Rathäuser hinzugefügt oder entfernt“. Allerdings müssen die Gemeinden in den kommenden fünf Jahren die Stadtplanung neu ausarbeiten, denn „es wird kein einziges neues Ferienhaus geben, wenn nicht jede Gemeinde dies beschließt“.
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen die Gemeinden sechs Monate Zeit haben, um im Rahmen der Gesetzgebung einen Überprüfungsmechanismus für bestehende Ferienunterkünfte zu etablieren. Dazu sei es für die Rathäuser nicht notwendig, neues Personal anzuschaffen oder höhere Kosten zu kalkulieren.
Weitere Änderungen am Gesetz für die Vermietung in Ferienwohnungen
In dem jetzt endgültigen Entwurf wurde festgelegt, dass man als Eigentümer und Betreiber einer jetzt registrierten Ferienwohnung die Tätigkeit im Rahmen der Verantwortlichkeitserklärung auf unbestimmte Zeit ausüben darf. Aber eine Übertragung dieser Erklärung an andere Personen ist nicht mehr möglich.
Wenn man aber nur Betreiber der Unterkunft ist und der Besitzer jemand anderes ist, gilt für diese Regelung eine Übergangsfrist von 5 Jahren, danach müssen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Sollte man in der Zeit die Investitionen für die notwendigen Unterlagen getätigt haben, aber die Amortisierung ist noch nicht erfolgreich abgeschlossen, kann die Frist um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Eine gravierende Änderung wurde auch in den Vorgaben für die notwendigen Investitionen getätigt. Denn eine Ladestation für Elektrofahrzeuge ist dann gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.
Die gesetzliche Mindestgröße wurde von den ursprünglich 39 Quadratmetern auf 25 Quadratmeter reduziert. Allerdings ist dies nur möglich, wenn eine der 10 anderen gesetzlichen Kriterien erfüllt ist, wie etwa ein privater Parkplatz, ein Schwimmbad oder Aspekte im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Förderung von unter anderem nachhaltiger Mobilität.
Das neue Gesetz soll auch den sogenannten „Pseudo-Hotels“ ein Ende setzen, da dies in den Stadtplanungen nicht mehr gesetzlich ermöglicht werden soll. Diese Regelung würde den Wohnblöcken, die komplett aus Ferienwohnungen bestehen, ein Ende bereiten.
Weiterer Ablauf zur Gesetzgebung
In der kommenden Woche soll das Gesetz im Kabinett der Regierung besprochen werden. Spätestens Anfang Oktober soll es dann ins Parlament der Kanarischen Inseln eingebracht werden. Der parlamentarische Prozess endet dann wohl im Dezember, wenn das Gesetz final durch das Parlament ratifiziert werden wird. So könnte das neue Gesetz im Januar 2025 in Kraft treten. – TF
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