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Abstimmung zu neuem Tourismusgesetz der Kanaren verschoben

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Kanarische Inseln – Eigentlich sollte noch in dieser Woche ein neues und überarbeitetes Tourismusgesetz für die Kanarischen Inseln verabschiedet werden, dies wurde vom Parlament nun allerdings verschoben. Das neue Gesetz soll unter anderem auch die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen regulieren. Das Parlament der Kanaren war sich jedoch einig, dass man zunächst die Stellungnahme des Beirates abwarten möchte bevor man ein Gesetz verabschiedet, welches dann erneut vom obersten Gericht kassiert wird.

Geplant sind unter anderem Änderungen bei der Langzeitmiete, diese soll in touristischen Zonen verboten werden und Strafen von bis zu 300.000 Euro beinhalten. Derzeit gibt es maximale Strafen in Höhe von 1.5000 Euro.

Der Verband der privaten Ferienvermieter auf den Kanaren hat sich bereits gegen das neue Gesetz ausgesprochen und sagt, dass es die Aktivität des Sektors einschränkt, damit würde das Gesetz erneut gegen die Vorgaben des obersten Gerichts verstoßen.

Nun, dass der Verband so regiert ist klar, man muss grundsätzlich versuchen jede Änderung an Gesetzen dieser Art zu verhindern, da bei mehr Kontrolle und Vorgabe es einfach schwerer wird, wie dies auch für touristische unternehmen schon lange der Fall ist. Es stellt sich nur die Frage, wieso man es sich nicht einfacher macht und die privaten Vermieter auf eine gleiche rechtliche Stufe stellt, wie beispielsweise die touristischen Unternehmen, damit wäre eine wirkliche Gleichheit geschaffen, wobei dies wohl eher dazu führen würde, dass viele private Vermieter es aufgeben würden, denn die Vorgaben für touristische Unternehmen verursachen aus immense Kosten. – TF

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