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Berufungen gegen Aufhebung des Modernisierungsplanes von Mogán stattgegeben

Mogán – Der oberste kanarische Gerichtshof hat 3 Berufungsbeschwerden der Gemeinde Mogán gegen die Aufhebung des Verbesserungs- und Modernisierungsplans (PMM) zugelassen. Der Plan wurde aufgrund von „wesentlichen“ Mängeln bei seiner Bearbeitung vom gleichen Gericht für nichtig erklärt. Im Kern ging es um das Fehlen des positiven Berichtes der Küstenbehörde der Kanarischen Inseln. Ein ähnliches Verfahren wurde auch für den Bereich der Küste von Maspalomas vom Gericht für nichtig erklärt. Die Pläne wurden von der kanarischen Regierung im Jahr 206 bzw. 2015 genehmigt, obwohl es hier diese Mängel gab.

Der oberste Gerichtshof will nun klären, ob der Plan von Mogán gänzlich oder nur in Teilen für nichtig erklärt werden soll. Da der Plan von Mogán auch Änderungen an Land, ohne Einfluss auf die Küste beinhaltet, könnte es durchaus sein, dass hier gewisse Aktionen des Plans doch wieder genehmigt werden.

Die drei Beschwerden stammten von dem Unternehmen Tourin Europeo, der Gemeinde Mogán und Chhabria Investment, Ghirdhari & Associates. Alle Beschwerden wurden beim obersten Gerichtshof fristgerecht eingereicht, sodass hier keine Verfahrensfehler vorliegen.

In dem PMM der Gemeinde Mogán, welcher 2015 genehmigt wurde, befinden sich 24 städtebauliche Maßnahmen. Darunter auch die beiden Neubauten des Einkaufszentrum Puerto Rico und in Motor Grande. Beide müssten theoretisch abgerissen werden, sollte der oberste Gerichtshof nun final zu dem Entschluss kommen, dass der PMM gänzlich für nichtig erklärt wird. – TF

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