Infos Gran Canaria | Das Inselportal
NewsGesellschaftGesundheitReisen & TourismusWirtschaft & Branchen

Corona-Ampel Kanaren: La Gomera rauf, Regeländerungen Öffnungszeiten!

UPDATE vom 24. Dezember 2021
Heute gibt es zwei wichtige Infos zu den Corona-Regeln. Zunächst, die Maskenpflicht, das BOE wurde veröffentlicht und ab sofort gilt allgemeine Maskenpflicht immer und überall, auch im Freien. Mit den bekannten Ausnahmen aus der Regelung zuvor, also beim Einzelsport, bei ärztlichem Attest, in Naturräumen (also Berge etc.), am Strand (liegend, nicht laufend) und Co. ist die Maske nicht zwingen erforderlich, sofern man die 1,5 Meter Abstand einhält. Das ganze BOE finden Sie hier.

Eine weitere Änderung, das oberste Gericht der Kanaren hat heute die verpflichtende 3-G-Regel genehmigt, wie diese auf den Inseln genau angewendet wird, steht HIER. Diese gilt zunächst für 1 Monat und ab dem morgigen Samstag (25. Dezember 2021).

Kanarische Inseln – Die Corona-Ampel der Kanarischen Inseln wurde aktuallisiert. Nach der Kabinettssitzung traten Gesundheitsminister Trujillo und Pressesprecher Julio Perez vor die Presse. Die erklärten die leichten Anpassungen bei den Öffnungszeiten. Demnach dürfen Betriebe auf Inseln der Warnrufe 1 (GRÜN) maximal bis 3 Uhr in der Nacht öffnen, auf Warnstufe 2 (GELB) dann bis 2 Uhr in der Nacht und auf Warnstufe 3 (ROT) & 4 (BRAUN) dann bis 1 Uhr in der Nacht. Für die Gastro gilt weiterhin bei der Nutzung des freiwilligen Coronazertifikates die Anwendung der Maßnahmen einer Warnstufe unterhalb der eigentlichen Warnstufe. Nachtclubs dürfen ab sofort keine gesonderten Öffnungszeiten mehr anwenden. Die bisherige Vereinbarung lässt die Regierung auslaufen.

Bei den Warsntufen gibt es lediglich für La Goemera die Änderung auf die Stufe 2 (GELB), alle anderen Inseln bleiben auf den bekannten Warnstufen.

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:
Fuerteventura, Gran Canaria & Teneriffa

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:
La Palma & La Gomera

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:
Lanzarote nebst La Graciosa & El Hierro

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 30. Dezember 2021 (inklusive). La Gomera muss bis mindestens zum 6. Januar 2022 auf der neuen Warnstufe bleiben, diese tritt am kommenden MONTAG um Mitternacht in Kraft!

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Corona-Regeln auf den Kanaren allgemein, unabhängig der Warnstufe:

  • Maskenpflicht grundsätzlich IMMER in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren – Im Freien ist diese Pflicht ab dem 24. Dezember wieder vorhanden. Die Entscheidung der Regierung ist HIER erklärt. Ausnahmen: Einzelsport, Bewegung in Naturräumen (Berge etc.), liegend am Strand, mit Attest, alles wie wir das schon aus der ersten Regelung kannten.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich. Im Gesetz etwas „schwammig“ formuliert: „abhängig der Räumlichkeit oder Einrichtung“, was dies genau bedeuten soll, müsste wohl ein Anwalt versuchen zu erklären.
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
  • Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt – HIER die Infos!
  • Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen. Aktuell gibt es eine Sonderregelung für Apotheken und Lebensmittelhandel! Details HIER!
  • Freiwillige Nutzung von EU-Coronazertifikaten in der Gastronomie für Inseln der Warsntufe 1 & 2 dies bringt den Betreibern Vorteil (bis 15 Januar 2022 erlaubt), Details HIER.
  • 3-G-Regel: Verpflichtende Nutzung von EU-Coronazertifikaten in diversen Betrieben für Inseln der Warnstufe 3 & 4 dies bringt KEINE Vorteile mehr für die Betriebe wie auf Warnstufe 1 & 2! Details HIER.
  • Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Abhängig des Landes aus dem Sie anreisen, gelten unterschiedliche Regeln, eine Intarktive Karte mit den entsprechenden Regeln der spanischen Regierung finden Sie HIER. Aber das Formular, wie HIER beschrieben muss grundsätzlich genutzt werden!
  • Coronatest-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: Diese wurde aufgehoben, bzw. modifiziert. Alle Informationen finden Sie HIER! Es gilt das EU-Zertifikat, also negativ getestet, geimpft oder Nachweis über eine Genesung binnen 6 Monaten vor der Ankunft in der Unterkunft. Temporär (bis 31. Januar 2022) aufgehoben. Details HIER.
  • Coronatests für die Heimreise sind auf den Kanaren nicht so teuer, man kann diese in fast allen Kliniken und Praxen durchführen lassen.
  • Im Urlaub und 15 Tage danach (empfiehlt die Regierung) sollte man die CoronaAPP von Spanien instaliert haben
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.
  • Wenn während des Aufenthaltes eine Erkrankung mit COVID-19 festgestellt wird, greift die kanarische Corona-Versicherung! Was diese genau abdeckt erfahren Sie hier!

Was bedeutet welche Stufe:

WARNSTUFE 1:
– Maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 75 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 3 Uhr Nachts!
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 50 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 75 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 50 %. Stehend maximal 50 %. Innenbereich nur sitzend und ohne Verzehr mit maximal 50 %.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 %.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.


WARNSTUFE 2:
– Maximale Kapazität im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 50 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 2 Uhr Nachts!
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 30 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 50 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 33 %. Stehend ist untersagt. Innenbereich ist untersagt.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 % oder 100 Personen.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Kinos, Museen, Bingohallen usw.): 55 %


WARNSTUFE 3:
NEU: 3-G-Regel (siehe oben!)
– Maximale Kapazität Gastgewerbe im Außenbereich 50 % – Im Innenbereich 33 %
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Theatern, Kinos, Musiksälen, Kulturzentren, Bibliotheken, Konzertsäle, Ausstellungssäle, Museen, Ausstellungs- oder Konferenzräumen): 55 %
– Alle anderen Aktivitäten im Außenbereich 50 % und innen 33 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 1 Uhr Nachts für alle Betriebe!
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Die Verschiebung wird empfohlen.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 % oder 20 Personen.
– Begrenzung für Taxen und Co: Sitz neben Fahrer muss frei bleiben!
– Begrenzung in Bussen: 50 %.
– Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht
Spielplätze sowohl innen als auch außen dürfen nicht genutzt werden. Auch Ruhezonen wie Bänke etc. dürfen nicht genutzt werden.
Registrierungspflicht in der Gastronomie, wenn man im Innenbereich sitzen will.
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.
– Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping untersagt
Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden
Messen in Innenräumen untersagt
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
– Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen, Kongresse etc. nur per Videoschalte erlaubt
Bei Prüfungen in Schulen und Universitäten liegt die Kapazitätsgrenze pro Klassenraum bei 33 %.


WARNSTUFE 4:
NEU: 3-G-Regel (siehe oben!)
– Maximale Kapazität Gastgewerbe im Außenbereich 33 % – Im Innenbereich 25 %
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Theatern, Kinos, Musiksälen, Kulturzentren, Bibliotheken, Konzertsäle, Ausstellungssäle, Museen, Ausstellungs- oder Konferenzräumen): 33 %
Beherbergungsbetriebe: 33 % in öffentlichen Bereichen
Öffentlich zugängliche Gewerberäume sowohl im Innen. Als auch Außenbereich: 33 %
Kirchen, Beerdigungen etc.: 33 % sowohl innen, als auch außen
Strände: Maximal zu 50 % belegbar
Private Bildungseinrichtungen: Maximal 33 % nutzbar
Freizeitangebote mit wirtschaftlichem Interesse: Maximal 50 % nutzbar
– Alle anderen Aktivitäten im Außenbereich 33 % und innen 25 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit für alle Betriebe: 1 Uhr Nachts
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 750 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): nicht erlaubt.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 %.
– Begrenzung für Taxen bei der Belegung
– Begrenzung in Bussen: 33 %.
– Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist. Zuschauer sind jedoch untersagt.
Besuchsverbot in Krankenhäusern mit Ausnahme von Minderjährigen, dann gilt FFP2-Maskenpflicht
Spielplätze in privater Hand sowohl innen als auch außen dürfen nicht genutzt werden. Auch Ruhezonen wie Bänke etc. dürfen nicht genutzt werden.
Registrierungspflicht in der Gastronomie, wenn man im Innenbereich sitzen will.
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.
– Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping untersagt
Märkte dürfen nicht stattfinden
Messen in Innenräumen untersagt
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
– Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen, Kongresse etc. nur per Videoschalte erlaubt
– Bei Prüfungen in Schulen, Universitäten und bei Bewerbungsverfahren etc. liegt die Kapazitätsgrenze pro Raum bei 33 %.
Sport am Strand nur als Einzelperson erlaubt
Städtische Spielplätze und Sportinstallationen auf der Straße werden gesperrt
Altenheime und Pflegeeinrichtungen: Nur geimpfte Personen dürfen diese verlassen.
Eigentümerversammlungen dürfen nur noch aus nicht verschiebbaren Gründen stattfinden, mit maximal 25 %.
Ausreise von Inseln der Warnstufe 4 auf andere Inseln nur mit Coronatest (maximal 48 Stunden alt) möglich. Sofern die Person 12 Jahre oder älter ist. Ausgenommen sind: Passagiere im Transit, Personen die aus medizinischen Zwecken reisen, Arbeitsreisen, Bildungsreisen, Rückkehr zum Wohnort, Pflege bedingte Reisen, Finanz- und Versicherungs-Reisen, Reisen aufgrund behördlicher Vorgaben, Reisen zum Zweck der Unterstützung der Landwirtschaft oder von Haustieren, Reisen von Sportmannschaften zu Wettbewerbszwecken, Reisen aufgrund höherer Gewalt oder Notstand. Natürlich müssen Personen mit Coronaimpfung keinen Test beibringen. Sofern die komplette Impfung länger als 14 Tage her. Personen die innerhalb von 180 Tagen vor Reiseantritt das Virus überstanden haben, benötigen auch keinen Test.

Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Corona-Ampel Kanaren: Teneriffa & Gran Canaria nun auf GELB – Hier alle Regeln, vom 10.12.21
Das sind die Vorteile, wenn ein Gastrobetrieb mit Coronazertifikat arbeitet, vom 10.12.2021
Das neue Corona-Gesetz der Kanaren ist da, hier zusammengefasst:, vom 06.09.2021
Gesundheitsminister: “Corona-Pandemie ist eine Achterbahnfahrt ohne Ende”, vom 23.09.2020
Alle Artikel als Archiv zum Cornavirus auf den Kanaren

Alle News immer sofort auf das Handy? Jetzt unseren Telegram-Kanal abbonieren!

Ähnliche Beiträge

Corona Virus Statistik Kanaren: 7-Tage-Inzidenz erstmals unter 50 gefallen

admin

Coronavirus Statistik Kanaren: Minimal weniger aktive Fälle als gestern

admin

„El Niño“ sorgt derzeit für mehr Calima und Dürre auf den Kanaren

admin