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Corona-Ampel Kanaren: Keine Änderungen bei Warnstufen, aber Regeln wurden komplett „gelockert“

Lesedauer 7 Minuten

Kanarische Inseln – Die Corona-Ampel der Kanarischen Inseln wurde aktuallisiert. AHeute wurden keine Veränderungen an den Einstufungen der Warnstufen vorgenommen, jedoch gab es massive Veränderungen bezüglich der Coronaregeln. Alle Warnstufe wurden mit den Regeln der vorherigen Warnstufe neu ausgestattet, also Inseln der Warnstufe 4 erhalten nun die Regeln von Stufe 3 usw. Inseln der Warnstufe 2 und 1 haben aktuell die gleichen Regeln. Dies sei der Weg zu Lockerung der Kanarischen Inseln, hieß es auf der Pressekonferenz. Am Nachmittag hatte der oberste Gerichtshof der Kanaren auch das freiwillige Coronazertifikat aufgehoben und dem Antrag der Regierung nicht stattgegeben. Somit gilt auch die freiwillige 3-G-Regel mit Bonis für die Gastwirte nicht mehr. Begründet wurde die Entscheidung vom Gericht mit der Bitte der Regierung, die Maßnahme ab dem 4. Februar, also rückwirkend zu genehmigen. Dies sei rechtlich nicht möglich, daher musste abgelehnt werden. Auf der Pressekonferenz wurde auf Nachfrage nur gesagt, dass man prüfen wird, ob man ggf. einen neuen Anlauf für das Zertifikat nehmen wird, oder eben nicht. Neu ist auch, dass sowohl in Sportstätten als auch bei Kulturveranstaltungen für alle Inseln die gleichen Regeln gelten, unabhängig der Warnstufe. Limitierung im Außenbereich liegt nun bei 85 % und im Innenbereich bei 75 %. Das neue Regelwerk gilt ab 0 Uhr am 11. Februar, also heute Nacht! Weitere Änderungen/Lockerungen für die kommende Woche sind durchaus möglich.

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:
Teneriffa & Gran Canaria

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:
La Palma, Fuerteventura, Lanzarote nebst La Graciosa & El Hierro & La Gomera

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 17. Februar 2022 (inklusive). La Gomera muss bis mindestens zum 10. Februar 2022 auf Warnstufe 3 bleiben.

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Corona-Regeln auf den Kanaren allgemein, unabhängig der Warnstufe:

  • Maskenpflicht grundsätzlich IMMER in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren – Im Freien ist diese Pflicht seit dem 10. Februar 2022 wieder aufgehoben, Details hier.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich. Im Gesetz etwas „schwammig“ formuliert: „abhängig der Räumlichkeit oder Einrichtung“, was dies genau bedeuten soll, müsste wohl ein Anwalt versuchen zu erklären.
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
  • NEU: Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt, aktuell mit maximal 85 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich, wie bei der Gran Canaria Arena z.B. – HIER die Infos!
  • NEU: Kulturelle Veranstaltungen Auf allen Warnstufen mit maximal 85 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich!
  • Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen. Aktuell gibt es eine Sonderregelung für Apotheken und Lebensmittelhandel! Details HIER
  • Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Abhängig des Landes aus dem Sie anreisen, gelten unterschiedliche Regeln, eine Intarktive Karte mit den entsprechenden Regeln der spanischen Regierung finden Sie HIER. Aber das Formular, wie HIER beschrieben muss grundsätzlich genutzt werden!
  • Coronatest-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: Diese wurde aufgehoben, bzw. modifiziert. Alle Informationen finden Sie HIER! Es gilt das EU-Zertifikat, also negativ getestet, geimpft oder Nachweis über eine Genesung binnen 6 Monaten vor der Ankunft in der Unterkunft. Temporär (bis 31. MAI 2022) aufgehoben. Details HIER.
  • Coronatests für die Heimreise sind auf den Kanaren nicht so teuer, man kann diese in fast allen Kliniken und Praxen durchführen lassen.
  • Im Urlaub und 15 Tage danach (empfiehlt die Regierung) sollte man die CoronaAPP von Spanien instaliert haben
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.
  • Wenn während des Aufenthaltes eine Erkrankung mit COVID-19 festgestellt wird, greift die kanarische Corona-Versicherung! Was diese genau abdeckt erfahren Sie hier!

Was bedeutet welche Stufe:

WARNSTUFE 1:
– Maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 75 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 4 Uhr Nachts!
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 50 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 %.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.


WARNSTUFE 2:
– Maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 75 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 4 Uhr Nachts!
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 50 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 %.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.


WARNSTUFE 3:
– Maximale Kapazität im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 50 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 3 Uhr Nachts! <- NEU
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 30 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 % oder 100 Personen.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht


WARNSTUFE 4:
– Maximale Kapazität Gastgewerbe im Außenbereich 50 % – Im Innenbereich 33 %
– Alle anderen Aktivitäten außer Kultur, Sport & Gastro im Außenbereich 50 % und innen 33 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 2 Uhr Nachts für alle Betriebe! <- NEU
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 % oder 20 Personen.
– Begrenzung für Taxen und Co: Sitz neben Fahrer muss frei bleiben!
– Begrenzung in Bussen: 50 %.
– Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.
– Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping untersagt
Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden
Messen in Innenräumen untersagt
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
– Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen, Kongresse etc. nur per Videoschalte erlaubt
Bei Prüfungen in Schulen und Universitäten liegt die Kapazitätsgrenze pro Klassenraum bei 33 %.

Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

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