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ASCAV und Hotelverband einig: Tourismusgesetz gegen die Interessen der Kanaren!

Kanarische Inseln – Das überarbeitete Tourismusgesetz, dessen Abstimmung verschoben wurde, bekommt auch Gegenwind aus den Reihen der Hotellerie der Kanarischen Inseln. Am gestrigen Montag unterzeichneten fast 20 Verbände ein Schreiben, welches die kanarische Regierung auffordert diese Änderungen nicht einzuführen, das diese „das Ende der Unternehmensfreiheit, der Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entdemokratisierung des Tourismussektors“ darstellt. Auch der Hotelverband von Las Palmas (FEHT) ist bei den unterzeichnenden Verbänden vorhanden.

Die Initialisierung dieses Schreibens stammt vom Verband der privaten Ferienvermieter der Kanaren (ASCAV). Man Vertritt hier die Ansicht, dass diese Änderungen die Wirtschaftlichkeit von Familienbetrieben und kleinen Unternehmen „verschleudert“. Zudem unterstreicht das Schreiben an die Regierung, dass man nicht ohne Grund die Abstimmung verschoben habe.

Der Bericht des Beratergremiums, auf den das Parlament wartet, ist zwar nicht bindend für das Parlament, aber er kann die Abstimmung beeinflussen. Ascav glaubt, dass der Bericht zu dem Ergebnis kommen muss, das dieses überarbeitete Gesetz „gegen die Interessen der Kanarischen Inseln verstoßen würde“.

Ascav ist positiv gestimmt, denn da auch der Hotelverband von Las Palmas dem Schreiben beipflichtet, scheint man hier an einem Strang zu ziehen. Als Beispiel brachte man Mallorca ins spiel, hier wurde ein ähnliches Gesetz erlassen, welches letztendlich dazu führte dann „wirkliche Armut“ entstand und damit „furchtbare Schäden“ verursacht hat.

Man geht auch nochmals auf das Hauptargument ein, die Überteuerung der Mietpreise. Ascav behauptet, „53% der Ferienwohnungen in den Städten sind verschwunden, trotzdem steigen die Mieten weiter, aktuell um bis zu 25%“. Hier wird ein Faktor jedoch außer Acht gelassen, wie hoch ist die Quote der illegalen Vermietung? Und in den Gebieten wo der Wohnungsmangel am höchsten ist, ist die Zahl der Ferienwohnungen auch nicht gesunken, im Gegenteil. Dies kann man wunderbar sehen, wenn man sich den Mietmarkt gleichzeitig mit Seiten wie AirBnB etc. ansieht.

Auf den Kanarischen Inseln gibt es laut Ascav rund 138.000 leer stehende Immobilien, etwa 40.000 Wohnungen fehlen auf dem Mietmarkt, hier wäre der richtige Lösungsansatz, so Ascav. Denn die Ferienwohnungen machen lediglich „3% des gesamten Immobilienbestandes auf den Kanarischen Inseln aus, es kann nicht sein, dass diese 3% die Hauptursache für den Wohnungsmangel und die höheren Mieten sind“. Auch hier wieder die Frage, wie hoch ist die Dunkelziffer und möchte jemand der Menschen der eine Wohnung sucht wirklich in einem Bergdorf leben, welches einen beschwerlichen Weg zu Arbeit garantiert, wenn er in der Stadt oder in einem anderen Ballungszentrum lebt?

Die Hotellerie verlor im letzten Jahr 192 Millionen Euro, das können man nicht der privaten Ferienvermietung zuschreiben, so Ascav weiter. Das stimmt, denn auch die privaten Ferienvermieter haben massive Verluste hinnehmen müssen, dies allein wird den Markt schon nach regulieren.

Trotzdem ist klar festzuhalten, Wildwuchs, egal in welcher Branche, muss eingedämmt und verhindert werden. Klare Gesetze müssen die Grundlage bilden und entsprechende Kontrollen müssen diese dann Umsetzen. Ein Konsens in diesem Bereich zu finden scheint nahezu unmöglich. Dafür gibt es einfach zu viele Interessengruppen, die hier involviert sind. Es ist natürlich auch nicht richtig, eine Interessengruppe für alles verantwortlich zu machen. Entscheidungen, die sicherlich nicht leicht sind, aber es wird irgendwann welche geben, da kann man sich sicher sein. Diese werden dann auch irgendwann vor jedem Gericht standhalten, auch da kann man sich sicher sein. Wir raten daher dazu, nicht „einfach weiter machen wie bisher“, sondern nachdenken und handeln, so bereitet man sich am besten auf die Zukunft vor. Ein Ansatz wäre es, die eigenen vier Wände aus den touristischen Zonen heraus in die residentialen Zonen zu verlegen, dies kann man in jedem Grundbuch einsehen. So ist man zumindest davor geschützt, dass es tatsächlich irgendwann zu Konflikten mit dem Gesetz kommt. Dieser Rat betrifft natürlich nur Menschen, die Ihre Wohnung selbst nutzen oder diese an Langzeitmieter selber weiter vermieten wollen. Alle anderen, die lieber an Touristen vermieten, versuchen Sie dies legal (nach aktuellem Gesetz) zu tun, melden Sie es an, wenn es nicht möglich ist, bleibt eigentlich nur der Leerstand, bis dies möglich ist oder suchen Sie einen legalen Weg die Anmeldung zu erhalten, ggf. eine Firma gründen könnte hier ein Ansatz sein.

Man darf sich später nicht beschweren, wenn man schon von Anfang an etwas in einer Grauzone getan hat, die dann irgendwann in Legal oder illegal aufgeteilt wird. Wenn man dann Strafen zahlen muss, dann hat man eben Pech gehabt, dies ist nun mal das eigene Risiko gewesen, indem man sich „damals“ für den Weg entschieden hat, immerhin gibt es ja die Möglichkeit Dinge noch anzupassen, zumindest bevor es zu spät ist. – TF

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Weitere Links zum Thema:
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