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Corona-Zertifikate & Tests werden in Ferienunterkünften der Kanaren vorerst ausgesetzt!

Kanarische Inseln – Der Ministerrat der Kanarischen Inseln hat heute beschlossen, dass die Verpflichtung zur Vorlage eines Corona-Zertifikates für den Zugang zu touristischen Unterkünften vorübergehend pausiert wird. Diese „Lockerung“ gilt ab dem Tag der Veröffentlichung im BOC der Kanarischen Inseln. Wir werden unsere Regeln in der Corona-Ampel anpassen, sobald das BOC dazu erschienen ist.

In dem Gesetzesdekret 17/2020 für die außerordentlichen Maßnahmen im Tourismus, um die Auswirkungen durch die Corona-Pandemie zu verringern, werden die Paragrafen 1 und 3 ausgesetzt, aber nicht gestrichen. De facto bedeutet dies, dass werden ein Coronatest noch ein Corona-Zertifikat vorgelegt werden muss, es sei denn das Hotel oder die Ferienunterkunft verlang danach selbst als Schutzmaßnahme.

Diese Aussetzung gilt bis zum 31. Januar 2022, also ab dem 1. Februar 2022 ist diese Pflicht wieder vorhanden. Der Grund für dieses „Durcheinander“ ist, dass man es als unnötig betrachtet eine Doppelkontrolle fortzuführen, da man ja bereits an den Flughäfen und Häfen dieser Pflicht nachkommen muss. Die Beherbergungsbetriebe sollten entlastet werden, man wollte das Gesetz aber nicht gänzlich streichen, da man neue Wellen befürchtet und so einen Mechanismus bereitstehen hat, der dann wieder reaktiviert werden kann. Dass man nun erstmal bis Ende Januar auf diese Coronazertifikate verzichtet, liegt wohl auch an der Angst vor weiteren Wellen. Ob man sich dazu entscheiden wird, das Gesetz im Januar nochmals anzupassen, ist damit völlig offen. – TF

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