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Corona-Ampel Kanaren aktuell: Einige Änderungen & Corona-Gesetz nimmt erste Hürde

Kanarische Inseln – Die Corona-Ampel der Kanarischen Inseln wurde aktuallisiert. Auf einer Pressekonferenz von Inselpräsident Torres wurden die Änderungen veröffentlicht. Teneriffa, Kanzarote und La Palma sinken in der Warnstufe, alle anderen Inseln bleiben unverändert. Auf dem heutigen Ministerrat wurde zudem das neue Corona-Gesetz beschlossen, welches nun aber noch durch das Parlament der Kanaren muss. Torres betonte auf der Pressekonferenz, dass dieses Gesetz an die regionalen Grenzen der Zulässigkeit geht und alles umfasst, was die Regierung in den letzten Jahren beschlossen hatte. Es sei aber „offen für die Gesellschaft und andere politische Kräfte“.

Ein wichtiger Punkt ist wohl, dass in bestimmten Arbeitsbereichen eine vollständige Impfung nachgewiesen werden muss, oder aber regelmäßige PCR-Tests vorgelegt werden müssen. Es sei „flexibel“, sodass die Regierung entsprechende Maßnahmen anpassen kann, so können Beschränkungen verschärft oder gelockert werden. Torres betonte nochmals, dass dieses Gesetz keine „Umgehung“ der Gerichte sei. Das Gesetz sei auf künftige Maßnahmen besonders für Warnstufe 4 (Braun) ausgelegt.

Wir müssen nun also abwarten, was wird im Parlament genau passieren und wann kann das Gesetz dann in Kraft treten? Fragen die heute noch nicht beantwortet werden können. So sieht es bisher beim Gesetz aus.

Zudem hat heute der oberste Gerichtshof der Kanaren die Verlängerung der Personenbegrenzungen genehmigt. Diese bleiben also auch weiterhin in Kraft, zumindest bis zum 30. September. – TF

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:
Teneriffa, Fuerteventura & Gran Canaria

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:
Lanzarote und La Graciosa, La Palma, El Hierro & La Gomera

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 9. September 2021 (inklusive).

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Corona-Regeln auf den Kanaren allgemein, unabhängig der Warnstufe:

  • Maskenpflicht grundsätzlich IMMER in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren – Im Freien ist diese Pflicht aufgehoben, sofern man den Mindestabstand einhalten kann, dieser liegt bei 1,5 Metern. Die Maske sollte man trotzdem immer dabei haben, um diese, wenn nötig, aufzusetzen. Die ganz genauen Regelungen sind auch HIER aufgeschlüsselt.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
  • Jahrmärkte und sporadische Straßenmärkte können stattfinden, müssen aber die zulässige Gesamtkapazität einhalten
  • NEU: Zuschauer in Stadien sind ab August in ganz Spanien wieder erlaubt – HIER die Infos!
  • Allgemeine Limitierungen für Hochzeiten, Taufen und andere Feierlichkeiten ind er Gastronomie gibt es nicht, es gelten die Limits der jeweiligen Warnstufen
  • Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, abhängig der Warnstufe, öffnen mit Außname von Nachbars und Clubs, diese müssen grundsätzlich in den Warnstufen 2 bis 4 geschlossen sein
  • Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Aus Deutschland ist weder ein Test noch eine Impfung erforderlich. Aber das Formular, wie HIER beschrieben! Immer aktuell sind diese Bestimmungen auch HIER zu finden!
  • Coronatest-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: Diese wurde aufgehoben, bzw. modifiziert. Alle Informationen finden Sie HIER! Es gilt das EU-Zertifikat, also negativ getestet, geimpft oder nachweis über eine Genesung binnen 6 Monaten vor der Ankunft in der Unterkunft.
  • Coronatests für die Heimreise sind auf den Kanaren nicht so teuer, eine Liste mit autorisierten Testzentren finden Sie HIER. Aktuelle Regeln für die Einreise, diese finden Sie hier!
  • Im Urlaub und 15 Tage danach (empfiehlt die Regierung) sollte man die CoronaAPP von Spanien instaliert haben
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.
  • Wenn während des Aufenthaltes eine Erkrankung mit COVID-19 festgestellt wird, greift die kanarische Corona-Versicherung! Was diese genau abdeckt erfahren Sie hier!

Was bedeutet welche Stufe:

Bei Stufe 1 (GRÜN) gelten folgende Einschränkungen:

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 10 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 10 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 10 Personen.

– In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 10 Personen (außen) und 6 (innen) sowie 4 (an der Bar) begrenzt. Die Gastronomie muss um 2:00 Uhr in der Nacht geschlossen werden. Maximale Auslastung im Innenbereich 75 %. Außenbereich 100 %. Gäste im Innenbereich müssen sich mit Vorname, Nachname, Passnummer (NIE / DNI) und Telefonnummer registrieren lassen.

-Nachtleben: Maximal 10 Personen pro Tisch (außen) und 4 Personen (innen), Limitierung 100 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich. Mindestabstand 2 Meter. Tanzflächen verboten oder mit Tischen zu belegen. Kunden müssen im Innenbereich registriert werden. Karaoke-Gesang darf nur MIT Maske stattfinden, das Mirko muss nach dem Gebrauch desinfiziert werden!

– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 75 %

Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale – 75 %

– Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 10 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt. Kapazitäten der Sportstätten im Innebereich auf 75 % begrenzt, außen auf 100 %.

– Großveranstaltungen mit bis zu 750 Personen ohne vorherige Genehmigung des SCS sowohl Innen, als auch Außen erlaubt! Maximale Kapazität der Location: 50 %

– Kongresse, Messen etc. erlaubt! Begrenzt auf 50 %!

Bei Stufe 2 (GELB) gelten folgende Einschränkungen:

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 6 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 6 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 6 Personen.

– In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 6 Personen (außen) und 4 (innen) sowie 2 (an der Bar) begrenzt. Um Mitternacht muss die Gastronomie geschlossen sein. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Maximale Auslastung im Innenbereich 50 %. Außenbereich 75 %. Gäste im Innenbereich müssen sich mit Vorname, Nachname, Passnummer (NIE / DNI) und Telefonnummer registrieren lassen.

– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 50 %

– Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 6 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt. Mannschaftssportarten, die dazu beitragen, dass die Distanz nicht zu jeder Zeit eingehalten werden kann sind verboten. Fitnessstudios dürfen öffnen. Kapazitäten der Sportstätten im Innebereich auf 50 % begrenzt, außen auf 75 %.
Zuschauer werden nur zugelassen mit vorheriger Genehmigung der Behörden! Maxmialkapazität 25 %, alle anderen Anfoderungen der Warnstufe 1 gelten auch hier.

– Großveranstaltungen mit bis zu 750 Personen ohne vorherige Genehmigung des SCS NUR Außen erlaubt! Begrenzt auf 50 % der Kapazität!

Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale – 50 %

Strandkapazitäten begrenzt auf – 75 %

– Kongresse, Messen, etc. erlaubt! Begrenzt auf 50 %!

– Der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird eingeschränkt und muss vom Personal überwacht werden.

– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.

Bei Stufe 3 (ROT) gelten folgende Einschränkungen:

– Verkaufsverbot von Alkohol in Geschäften ab 22 Uhr! Jedwede Geschäfte und Servicedeinstleister müssen zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein! Ausnahmen natürlich für Ärzte, und dergleichen.

– Vor 22 Uhr werden Strände, Parkanlagen und öffentliche Plätze (alles was zu Gruppenansammlungen führen kann) geschlossen.

– Kapazitätsbegrenzung von Einkaufszentren und Gewerbeparks: 25 %

– Campingplätze und Jugendherbergen müssen schließen

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 4 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 4 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 4 Personen.

– Die Gastronomie muss um Mitternacht geschlossen sein. Service ist in Innenräumen erlaubt (40 %, wenn 20 % geimpft sind dann 50 %). Außenbereich maximal 75 %. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Maximale Personenzahl pro Tisch liegt bei 4 Personen ungeimpft bzw. 6, wenn alle geimpft sind. An den Bars maximal Gruppen mit 2 Personen erlaubt. WICHTIG: Die Gastro-Regeln sind weiter unklar, die hier genannten sind die aktuell vereinbarten, vor Gericht wird aber noch um diese Maßnahmen gerungen, siehe hier.

– Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 33 %

Sport in Innenräumen (Fitnesstudios) erlaubt, allerdings nur mit einem Limit von 33 % der Kapazität und maximal in Gruppen von 4 Personen! Diese Regelung gilt auch für öffentliche Schwimmbäder der Gemeinden! Sport im Freien ist nur als Kleinstgruppe von bis zu 4 Personen erlaubt. Der Mindestabstand von 2 Metern muss jederzeit eingehalten werden. Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt auch im Amateurbereich, sofern kein Körperkontakt entstehen kann. KEINE ZUSCHAUER ZUGELASSEN! Nur bei Kinderveranstaltungen mit vorheriger Genehmigung und maximal 15 % Belegung.

Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale – 33 %

Strandkapazitäten begrenzt auf – 50 %

– In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Mit minimalen Ausnahmen bei Minderjährigen, schwangeren Frauen und für Patienten im Endstadium, es bleibt aber immer eine Abwägung des Arztes. Einwohner aus Altenheimen dürfen die Zentren nicht verlassen. Bewohner, die bereits infiziert waren, sind von der Regelung ausgenommen.

– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.

– Kongresse, Messen etc. NICHT mit Präsenz erlaubt! Dies gilt auch für Großveranstaltungen!

– Groß-Veranstaltungen sind untersagt

Bei Stufe 4 (BRAUN) gelten folgende Einschränkungen, zusätzlich zu denen der Stufe ROT:

– Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 4 Personen beschränkt. Mitbewohner ausgeschlossen.

– Die Gastronomie muss um Mitternacht geschlossen sein. Service ist in Innenräumen erlaubt (50 % NUR GEIMPFTE, GETESTETE ODER GENESENE PERSONEN <- Rechtsstreit und im BOC geändert) und außen auf 75 % begrenzt. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Mitnahme von Speisen und Lieferdienst ist bis 22 Uhr erlaubt. Auch hier liegt die maximale Personenzahl pro Tisch bei 4 (innen) oder 6 (außen).

Alle Geschäfte müssen zwischen 0 Uhr und 06:00 Uhr geschlossen sein. <- Rechtsstreit und im BOC geändert

– Kinos, Theater, Auditorien maximal 55 % und wie in der Gastro nur GEIMPFTE, GENESENE oder GETESTETE PERSONEN! <- Rechtsstreit und im BOC geändert

– Wo irgendmöglich muss Home-Office angewendet werden, Präsenz-Arbeit ist weitestgehend untersagt.

Sport: 55 % NUR GEIMPFTE; GENESENE ODER GETESTETE PERSONEN. Ansonsten nur im Freien ALLEINE! Schwimmbäder geschlossen, nur Freibäder offen (33 %), SPAS geschlossen! <- Rechtsstreit und im BOC geändert

Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale – 55 % und NUR GETESTETE; GEIMPFTE ODER GENESENE PERSONEN! <- Rechtsstreit und im BOC geändert

Camping für Kinder und Jugendliche – MAXIMAL 33% und 20 Personen inkl. Erzieher, EInzelgruppen von Maximal 4 Personen!

Strandkapazitäten begrenzt auf – 50 %

– Kongresse, Messen etc. NICHT mit Präsenz erlaubt! Dies gilt auch für Großveranstaltungen!

– Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 33 % . Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.

– Groß-Veranstaltungen, Messen, Konferenzen und Co. sind untersagt

Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

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